Politik

Massaker im 2. Weltkrieg: Keine Anklage gegen ehemalige SS-Angehörige

01.10.2012, 12:43

Nicht genügend Nachweise für eine "befohlene Vernichtungsaktion gegen die Zivilbevölkerung": Die Staatsanwaltschaft Stuttgart stellt das Verfahren wegen eines SS-Massakers in Italien ein. Die umfangreichen Ermittlungen hätten keinen hinreichenden Tatverdacht ergeben.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat das Verfahren wegen des SS-Massakers vor 68 Jahren im italienischen Sant' Anna di Stazzema eingestellt. Die umfangreichen Ermittlungen hätten keinen hinreichenden Tatverdacht für eine Anklage ergeben, teilte die Stuttgarter Staatsanwaltschaftmit.

Den 17 Beschuldigten, acht davon leben noch, habe keine Straftat nachgewiesen werden können, die noch nicht verjährt sei. Angehörige der 16. SS-Panzergrenadierdivision "Reichsführer SS" hatten am 12. August 1944 in dem toskanischen Bergdorf ein Massaker verübt. Die italienischen Behörden gehen von insgesamt 560 Todesopfern aus, darunter mindestens 107 Kinder im Alter bis zu 14 Jahren und 29 Jugendliche im Alter von 15 bis 18Jahren.

Die Strafverfolgung für in Sant' Anna di Stazzema begangenen Totschlag ist den Angaben der Staatsanwaltsschaft zufolge 1960 verjährt. Lediglich Mord oder in diesem Fall auch Beihilfe dazu hätten noch strafrechtlich verfolgt werden können. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart und das Landeskriminalamt (LKA) Baden-Württemberg hatten seit 2002 wegen Mordverdachts gegen Mitglieder der SS-Einheitermittelt.

Neun der Beschuldigten waren 2005 von einem italienischen Gericht in La Spezia in Abwesenheit zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Die Urteile konnten nicht vollstreckt werden, da Deutschland eigene Staatsbürger nichtausliefert.

Gezielte Vernichtungsaktion konnte nicht nachgewiesen werden

Laut Staatsanwaltschaft hätte für eine Anklageerhebung nach deutschem Recht jedem Einzelnen nachgewiesen werden müssen, dass bei ihm ein Mordmerkmal vorgelegen habe. Es könne aber nicht gesichert nachgewiesen werden, dass es sich bei dem Massaker um eine geplante und befohlene Vernichtungsaktion gegen die Zivilbevölkerung gehandelthabe.

Den Ermittlungsergebnissen zufolge besteht auch die Möglichkeit, dass das Ziel des Einsatzes ursprünglich die Bekämpfung von Partisanen war und arbeitsfähige Männer nach Deutschland verschleppt werden sollten. Die Erschießung von Zivilisten wurde möglicherweise erst befohlen, als klar war, dass dieses Ziel nicht erreicht werdenkonnte.

Justizminister drückt Angehörigen der Opfer Bedauern aus

Baden-Württembergs Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) sagte, er bedauere sehr, dass es trotz des großen Ermittlungsaufwands nicht gelungen sei, die Täter zur Rechenschaft zu ziehen. "Ich bin mir bewusst, dass dies besonders für die Angehörigen der Opfer dieses Kriegsverbrechens eine große Belastungist."

Die Ermittlungsbehörden seien an Recht und Gesetz gebunden, führte der Minister an. Hierzu gehöre vor allem auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen Soldaten im Zusammenhang mit Tötungen während des Krieges wegen Mordes oder Beihilfe zum Mord verantwortlich gemacht werdenkönnten.

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