Verfahren zu SS-Massaker in Italien eingestellt

Mindestens 560 Menschen starben, darunter viele Frauen und mehr als 100 Kinder. Seit zehn Jahren ermittelte die Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen des NS-Kriegsverbrechens in dem italienischen Bergdorf Sant' Anna di Stazzema. Jetzt teilte die Behörde mit: Für eine Anklage reichen die Ergebnisse nicht.

Stuttgart - Die Staatsanwaltschaft Stuttgart wird keine Anklage wegen des Massakers vor 68 Jahren im italienischen Sant' Anna di Stazzema erheben. Die Ermittlungen hätten keinen hinreichenden Tatverdacht für eine Anklage ergeben, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Es sei nicht möglich gewesen, den Beschuldigten eine Tat nachzuweisen, die noch nicht verjährt ist.

Angehörige der 16. SS-Panzergrenadierdivision "Reichsführer SS" hatten am 12. August 1944 in dem Bergdorf Hunderte Menschen getötet. Die Zahl der Opfer lässt sich laut Staatsanwaltschaft heute nicht mehr genau feststellen, da sich damals zahlreiche Flüchtlinge aus angrenzenden Regionen in dem Ort aufhielten. Die italienischen Behörden gehen von 560 Todesopfern aus, darunter mehr als 100 Kinder.

Von 17 Beschuldigten sind noch acht am Leben, darunter auch der 91-jährige Gerhard Sommer. Er war 2005 - gemeinsam mit acht anderen Männern - wegen seiner Mitverantwortung an dem Massaker von einem italienischen Gericht in La Spezia in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Sommer wurde nicht ausgeliefert und lebt in einem Hamburger Altenheim.

Nur Mord und Beihilfe zum Mord seien im Fall der Bluttaten von Sant' Anna di Stazzema noch nicht verjährt, heißt es nun in einer Mitteilung der Stuttgarter Staatsanwaltschaft. Demnach hätte für eine Anklageerhebung jedem Einzelnen nachgewiesen werden müssen, dass er an dem Massaker beteiligt war und ein Mordmerkmal vorgelegen habe. Es habe aber nicht gesichert nachgewiesen werden können, dass es sich bei dem Massaker um eine geplante und befohlene Vernichtungsaktion gegen die Zivilbevölkerung gehandelt habe.

Es bestehe nämlich auch die Möglichkeit, dass das Ziel des Einsatzes ursprünglich die Bekämpfung von Partisanen war und arbeitsfähige Männer nach Deutschland verschleppt werden sollten. Die Erschießung von Zivilisten sei möglicherweise erst befohlen worden, als klar war, dass das ursprüngliche Ziel nicht erreicht werden konnte. Allein die Zugehörigkeit einer Person zu einer der eingesetzten Einheiten der Waffen-SS könne den notwendigen individuellen Schuldnachweis nicht ersetzen, so die Staatsanwaltschaft.

Er bedauere sehr, dass es trotz des großen Ermittlungsaufwands nicht gelungen sei, die Täter zur Rechenschaft zu ziehen, sagte Baden-Württembergs Justizminister Rainer Stickelberger (SPD). "Ich bin mir bewusst, dass dies besonders für die Angehörigen der Opfer dieses Kriegsverbrechens eine große Belastung ist."

Die Ermittlungsbehörden seien an Recht und Gesetz gebunden, teilte Stickelberger mit. Hierzu gehöre vor allem auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen Soldaten im Zusammenhang mit Tötungen während des Krieges wegen Mordes oder Beihilfe zum Mord verantwortlich gemacht werden könnten.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg hatten seit 2002 wegen Mordverdachts gegen Mitglieder der 16. SS-Panzergrenadierdivision ermittelt.

hut/dapd


© SPIEGEL ONLINE 2012, 01.10.2012