[Inhalt:]
Einleitung zu der Beschreibung des Rheingauer Weinbaues.
Erster Hauptstück
Von dem Ursprung des Weinbaues überhaupt, vorzüglich in dem Rheingau.
Zweytes Hauptstück
Zufälliger Bericht und Entdeckung der sogenannten Lützelau.
Drittes Hauptstück
Von dem Vorzuge, welches der Weinstock für andern Gewächsen in regno vegetabili, oder in dem Reich der Pflanzen hat.
Viertes Hauptstück
Von Kraft und Würkung eines jeden guten Weines.
Fünftes Hauptstück
Von dem Vorzuge, Kraft und Würkung des Rheinweins vor andern Weinen.
Sechstes Hauptstück
Von der Ursach, warum die in dem Rheingau wachsende Weine so viele vorzüglichste Eigenschaften und Würkungen enthalten.
Siebendes Hauptstück
Von dem Unterschied des Rheinweins in Absicht auf die menschliche Gesundheit.
Achtes Hauptstück
Von dem Unterschied des Rheinweins in Absicht auf die Lage und deren Eigenschaften.
Neuntes Hauptstück
Von den Ursachen und Umständen, die bishero die Erfahrungs-Wissenschaft des Weinbaues dem Adel, den Geistlichen, den Personen vom Staats- und Civilstande, und allen denen, die nicht zu Landwirthschaftlichen Arbeiten gebohren sind, beschwerlich machet.
Eilftes Hauptstück
Von Erforschung und Erkenntniß des Erdreiches in Absicht auf den Weinbau.
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bestehet in dreyen Abhandlungen.
1.Abhandlung, Von Anlegung neuer Weinberge, begreift drey Hauptstücke
2.Abhandlung, Von Unterhaltung der angelegten, begreifet drey Hauptstücke
3.Abhandlung, Von Ausbesserung der alten abgängigen begreifet zwey Hauptstücke
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Dieser enthält zwölf Lehren, und deren ist
Die Erste,
Von der Vorbereitung zu der Weinlese.
Zweyte Lehre.
Von Bestimmung der Weinlese.
Dritte Lehre.
Von den wichtigsten Besorgnissen in der wirklichen Weinlese.
Vierte Lehre.
Von dem Mostern.
Fünfte Lehre.
Von dem Keltern überhaupt.
Sechste Lehre.
Von dem Unterschied der Keltern oder Wein-Pressen.
Siebende Lehre.
Von den vorzüglichsten Beobachtungen bey dem Keltern oder Weinauspressen.
Achte Lehre.
Von Fassung des ausgepreßten Mostes.
Neunte Lehre.
Von der Gährung des Weins.
Zehende Lehre.
Von weiterer Unterhaltung des vergohrnen Rhein-Weins.
Eilfte Lehre.
Von der günstigen Jahrs-Witterung und anderen Dingen, aus welchen eine vollkommener Weinwachs zu vermuthen ist.
Zwölfte Lehre.
Von den schädlichen Zufällen, welchen der Weinwachs unterworfen ist, und aus deren Beobachtung sich ein unvollkommener Herbst vermuthen läßt.
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(Hippokrates, Buch 4, de morbis popularibus, p. 58)
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[Erläuterungen zu den Abbildungen]
1 Fundstelle: BSB München, Signatur Oecon. 1860; urn:nbn:de:bvb:12-bsb10299658-6; VD18 11263385.
2 Nicht identifiziert.