Folge 8: 14. Juli 1933
[“Euthanasie”]
Am 14. Juli 1933 erlässt die Nazi-Regierung ein Gesetz, dessen Tragweite den wenigsten Zeitgenossen bewusst ist; sie nennt es scheinheilig: „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“. Es bringt am Ende Hunderttausenden den Tod, darunter sieben Menschen aus Alt-Troisdorf.
Mit dem Gesetz haben sich die Nazis einen Freibrief ausgestellt, um – vordergründig - in den nächsten Jahren Tausende Menschen unfruchtbar zu machen (zu sterilisieren): solche mit „angeborenem Schwachsinn“, Schizophrene, manisch-depressive Personen, Epileptiker, solche mit erblicher Blindheit oder Taubheit und nicht zuletzt Alkoholiker und homosexuelle Männer. Gleichzeitig werden sogenannte „Erbgesundheitsgerichte“ etabliert, besetzt mit einem Juristen als Vorsitzendem und zwei Medizinern.
In ihrem primitiven Wahn von „Rassehygiene“ sprechen Hitler und seine Schergen kranken oder behinderten Menschen und denen, die sie dafür halten, das Recht ab sich fortzupflanzen; sie wollen durch Auslese (später: „Ausmerze“) das „lebensunwerte Leben“ aus der „deutschen Volksgemeinschaft“ auslöschen.
„Es ist eine Halbheit, unheilbar [geschlechts-]kranken Menschen die dauernde Möglichkeit einer Verseuchung der übrigen gesunden zu gewähren. Es entspricht dies einer Humanität, die, um dem einen nicht weh zu tun, hundert andere zugrunde gehen lässt. Die Forderung, dass defekten Menschen die Zeugung anderer ebenso defekter Nachkommen unmöglich gemacht wird, ist eine Forderung klarster Vernunft und bedeutet in ihrer planmässigen Durchführung die humanste Tat der Menschheit. Sie wird Millionen von Unglücklichen unverdiente Leiden ersparen, in der Folge aber zu einer steigenden Gesundheit überhaupt führen.“ (Adolf Hitler, 1925)
Und ein Schritt weiter:
„Wir werden vielleicht eines Tages zu der Auffassung heranreifen, dass die Beseitigung der geistig völlig Toten kein Verbrechen, keine unmoralische Handlung, keine gefühlsmässige Rohheit, sondern einen erlaubten nützlichen Akt darstellt.“
Das hat nicht Hitler geschrieben, sondern bereits 1920 der Reichsgerichtspräsident Karl Binding, freilich unter dem Eindruck der zahlreichen Opfer des Weltkrieges. Aber der Boden war bereitet.
Im Herbst 1939 gibt Hitler dann den Befehl zum Töten mit dem einen Satz:
„Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, daß nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann.“
Bis zum Sommer (!) 1945 fallen mehr als 100.000 Menschen in Europa der „Euthanasie“ zum Opfer – einem Programm, mit dem die Nazis systematisch „lebensunwertes Leben“ vernichteten.
Doch zunächst rechnen Kinder in der Schule:
„[Aufgabe] 63. Der jährliche Reichszuschuss an die Heilanstalten wird mit 350.000.000 M angegeben, die tatsächlichen Kosten der Pflegeanstalten sind aber das Dreifache dieser Summe. Eine fünfköpfige Familie verbraucht monatlich etwa 120 M. Wievielmal soviel gesunde Volksgenossen könnten um den wirklichen Gesamtbetrag ein Jahr lang erhalten werden gegenüber den 472.000 Erbkranken?“
oder:
„Aufgabe 95: Der Bau einer Irrenanstalt erfordert 6 Millionen RM. Wie viele Siedlungen zu je 15.000 RM hätte man dafür bauen können?“
und:
„Aufgabe 97: Ein Geisteskranker kostet täglich etwa 4 RM, ein Krüppel 5,50 RM, ein Verbrecher 3,50 RM. In vielen Fällen hat ein Beamter täglich nur etwa 4 RM, ein Angestellter kaum 3,50 RM, ein ungelernter Arbeiter noch keine 2 RM auf den Kopf der Familie.
a) Stelle diese Zahlen bildlich dar. -
Nach vorsichtigen Schätzungen sind in Deutschland 300.000 Geisteskranke, Epileptiker usw. in Anstaltspflege;
b) Was kosten diese jährlich bei einem Satz von 4 RM?;
c) Wieviel Ehestandsdarlehen zu je 1.000 RM könnten - unter Verzicht auf spätere Rückzahlung - von diesem Geld jährlich ausgegeben werden?“
Aus Troisdorf werden „Martha“ 1934, „Oskar“ 1937, „Kurt“, „Herbert“, „Gisela“ und „Änne“ zu einem unbekannten Zeitpunkt unfruchtbar gemacht (alle Namen sind geändert).
Niemand überlebt:
Martha, die Ehefrau eines untergetauchten Troisdorfer Kommunisten und Mutter eines kleinen Kindes, verkraftet diese bedrohliche Situation offensichtlich nicht und wird im Winter 1933/34 in die Kölner Psychiatrie eingeliefert mit dem vagen Verdacht auf Schizophrenie. Diese Diagnose bestätigt der untersuchende Arzt (in den 50er Jahren Leiter der Psychiatrie Bonn) in einem Gutachten, das heute sehr fragwürdig erscheint. Daraufhin ordnet das „Erbgesundheitsgericht“ Köln die Unfruchtbarmachung an, die am 2. Oktober 1934 in der Frauenklinik der Universität Köln durchgeführt wird. Kurz nach dem 10. Juni 1941 wird Martha mit 55 anderen Patienten in der „Heil- und Pflegeanstalt“ (HPA) Hadamar (bei Limburg) durch Kohlenmonoxyd getötet. Ihre Leiche wird sofort verbrannt, die Asche auf einer Wiese neben der Anstalt verstreut. Der Ehemann, damals Soldat, erhält einen jener berüchtigten Briefe („Trostbriefe“), in dem die ihm unbekannte Heil- und Pflegeanstalt Bernburg an der Saale mitteilt, dass seine Frau dort plötzlich und unerwartet verstorben sei; wegen der (angeblichen) Seuchengefahr seien die Tote und ihre persönlichen Gegenstände sofort verbrannt worden. Die HPA bietet ihm die Übersendung der Urne an.
Oskar, ungefähr 1890 geboren, geistig behindert, wohnt in der Taubengasse in Troisdorf. Ihm wird 1937 vorgeworfen, sexuelle Kontakte mit Kindern und einem Mann gehabt zu haben. Ob das zutrifft, ist heute nicht mehr festzustellen; die Akten sind verloren. Auch er wird nach einem Urteil des „Erbgesundheitsgerichts“ Bonn in der Heil- und Pflegeanstalt (HPA) Düren unfruchtbar gemacht und am 20. August 1941 in Hadamar ermordet.
Kurt und Herbert, zwei Brüder, beide geistig behindert, beide um die Jahrhundertwende geboren, werden ebenfalls in Hadamar angeblich am 17. und 19. Februar 1941 ermordet. Ihre Urnen werden auf dem Kölner Westfriedhof bestattet.
Magdalena, 1875 geboren, wird möglicherweise am selben Tag wie Herbert in Hadamar ermordet. Ihre Urne liegt auf dem Troisdorfer Waldfriedhof.
Gisela, 1884 geboren, wird ebenfalls in Hadamar ermordet, angeblich am 30. Juni 1941. In Hadamar sind im Jahre 1941 über 10.000 Menschen ermordet worden.
Änne, 1888 geboren, wohnhaft in Spich, wird am 28. Juli 1944 in Meseritz-Obrawalde (polnisch: Miedrzyrzecz) ermordert, wie Tausende andere z. B. durch Verabreichung von „Luminal“, „Morphium-Scopolamin“, durch Injektionen mit Luft oder durch Verweigerung von Nahrung. Sie hat etwas länger leben dürfen, weil sie bzw. ihre Familie für die Kosten der Pflege bzw. Unterbringung selber aufkam und dem Reich somit Ausgaben ersparte.
Was 1941 bis 1945 im St.Josephs-Kloster in Sieglar, das von Cellitinnen geführt wurde, passiert, ist unklar. Das Pflegeheim in Sieglar ist im dortigen St. Josefskrankenhaus untergebracht. Sieglar hat eine Abteilung für körperlich Kranke (35 Betten), eine Station für Invalide (30 Betten) und das Heim (19 Betten).
Sieglar hat eine kleine Landwirtschaft: 5 Morgen Land, 9 Schweine, 25 Hühner. Als gesunde Hilfskräfte sind vorhanden: 1 halbinvalider Knecht, 2 Mädchen auf der Krankenabteilung und 1 Mädchen auf der Invalidenstation. Ein Teil der Pfleglinge ist zur Aufrechterhaltung des hauswirtschaftlichen Betriebes unentbehrlich.
Fest steht, dass Sieglar (wie das Heim des St. Josefsklosters in Dattenfeld, das Heim des St. Josefskrankenhauses in Much und das Elisabethheim in Niederkassel) der HPA Bonn "angegliedert [ist] und von hier aus ärztlich betreut" wird;
fest steht, dass die HPA Bonn dem Regierungspräsidenten 1943 die Hälfte der 19 Sieglarer Patienten »angeboten« hat: „10 Heimpfleglinge könnten abgegeben werden." Wohin? Wozu? Die »überflüssigen« Kranken, die nun auch zu gar nichts mehr taugen, aber nicht die, die „zur Aufrechterhaltung des hauswirtschaftlichen Betriebes unentbehrlich" sind, sollen „abgegeben" werden. Mit etwas Phantasie kann man sich vorstellen, dass „abgeben" sovielwie „ermorden" bedeutet;
fest stehen mehrere Tode, was aber in einem Zeitraum von drei bis vier Jahren nichts Ungewöhnliches ist:
Vorname |
Geburtsdatum |
Todesdatum |
Todesursache |
Alexander |
1856 |
07.02.44 |
? |
Anna |
1854 |
20.03.42 |
Herzschwäche |
Anton |
ca.1881 |
17.03.44 |
Herz-und Kreislaufschwäche |
Josef |
ca.1887 |
30.04.44 |
? |
Ludmilla |
26.12.1869 |
15.03.41 |
Grippe und Lungen-entzündung/ Herzschwäche und Pneumonie |
Margarete |
ca.1885 |
11.11.43 |
Herzschwäche |
Ludmilla ist 1933 - also im Alter von 63 Jahren - in hilflosem Zustand in Oberkassel bei Bonn aufgefunden worden und wird in die HPA Bonn eingeliefert. Dort ist sie - gelinde gesagt - sehr verwirrt, desorientiert (laut Krankenakte):
„[...] Stimmung meist euphorisch, ideenflüchtig, stumpf. Der Affekt ist flach, zeitweise leichte Beschäftigungsunruhe: Macht sich dauernd am Bett zu schaffen. Diagnose: Presbyophrenie [= Altersverwirrtheit]“
In den folgenden Monaten schreiben die Pfleger ins Krankenblatt u.a.: "ruhig", "kann sich leicht der Ordnung fügen", "läuft planlos herum", "still", "fluchtverdächtig", "oft schläfrig", im Herbst 1936: "drängt fort", und 8.12.36: "nach Sieglar überführt". Dort fällt dem Personal auf, dass Ludmilla keinen Widerspruch verträgt und sehr gern mit Scheren alles mögliche zerschneidet. Eine Behandlung - wie auch immer - wird ihr nicht zuteil, jedenfalls findet sich keine Eintragung im Krankenblatt. Mit dem Datum "14.3.41" - die Euthanasie läuft auf Hochtouren - trägt jemand in das Krankenblatt nach:
„Seit 14 Tagen an Lungenentzündung erkrankt, sehr hinfällig u[nd] pflegebedürftig.“
Und Dr. We., der Arzt der HPA Bonn, trägt unter dem 15.März 1941 ein:
„Exitus Herzschwäche bei Pneumonie. Dr. We[...]“
Mit anderen Worten: Die Lungenentzündung hat zu einem Herzversagen geführt, bei einer 71jährigen Frau sicher keine ungewöhnliche Todesursache. Verwunderlich ist aber - zumindest für einen Laien - die drastische Gewichtszunahme: 1933, bei der Einlieferung in Bonn, wiegt Ludmilla bei einer Körpergrösse von 165 cm 70 kg, im Januar 1937 (Sieglar) 82, im Dezember 1939 91 kg. Das ist für eine Frau von 165 cm Körpergrösse ein starkes und schädliches Übergewicht. War das gewollt oder einkalkuliert?
Herzschwäche und Pneumonie sind Allerweltsdiagnosen, egal, ob tatsächlich eine Lungenentzündung vorlag; und die konnte z. B. mit Hilfe des Barbiturats Luminal künstlich und bewusst herbeigeführt worden sein – ein Mord, wie er z.B. in Meseritz-Obrawalde verübt wurde.
Es bleibt vieles Spekulation, Verdacht, Möglichkeit. Vielleicht ist Ludmilla tatsächlich eines natürlichen Todes gestorben - ohne "Fremdeinwirkung". Sie war ja immerhin schon 71 Jahre alt, die Versorgung mit Lebensmitteln und Medikamenten war 1941 allgemein schlecht. Die Pfarrei St. Johannes, Sieglar, heute Trägerin des Krankenhauses, hat ausser dem Aufnahmebuch keinerlei Unterlagen mehr.
In Hadamar wird seit 1964 - in der heutigen Form seit 1991 - der Opfer gedacht. In denselben Räumen der „Anstalt“, in denen seinerzeit die zur Tötung angelieferten Patienten katalogisiert und beurteilt wurden, ist eine Gedenkstätte eingerichtet, und im Keller kann man die Gaskammer, den Sezierraum und den Raum des Krematoriums besichtigen. Oberhalb der Anstalt ist der Friedhof, auf dem die Toten des Zeitraums 1941 bis 1945 in einem Massengrab verscharrt worden waren.
Die sterblichen Überreste, also die Asche, die den Angehörigen angeboten wurde, war nie die Asche ihres Toten, sondern bestenfalls die Asche eines anderen Toten, schlimmstenfalls irgendeine Asche. Die „Trostbriefe“, die die Angehörigen von dem Tod ihres Verstorbenen unterrichteten, wurden von der Zentrale in Berlin, Tiergartenstrasse 4, („T 4“) auf die Tötungsanstalten verteilt, um allzu auffällige Häufungen zu vermeiden. Die Sterbeurkunden wurden innerhalb der Tötungsanstalten in erfundenen Standesämtern von Hilfskräften getippt und von ihnen mit z.T. unleserlichem Gekritzel unterschrieben. So erfanden die Nazis das Standesamt „Hadamar-Mönchberg“, benannt nach dem Ortsteil, in dem die Klinik liegt. Das tatsächliche Standesamt „Hadamar“ wurde von den Vorgängen gezielt ausgeschlossen.
Die Todesursachen, die den Familien in den „Trostbriefen“ mitgeteilt wurden, waren samt und sonders frei erfunden, wobei auch peinliche Fehler unterliefen, die bei Angehörigen schon damals einen bösen Verdacht aufkommen liessen: So sollen Erwachsene, denen schon als Kindern der Blinddarm entfernt worden war, an Blinddarmentzündung verstorben sein.
Kein „Trostbrief“ kam für die Troisdorfer Familien aus Hadamar; dass Marthas Ehemann Leo (Name geändert) sich nach Bernburg bei Berlin aufmachte, von wo der „Trostbrief“ gekommen war, war von den Nazis („T 4“) nicht erwünscht, aber einkalkuliert; ganz sicher ist Leo mit leeren Händen und ohne Auskünfte am Tor der Heil- und Pflegeanstalt wieder weggeschickt worden.
Nach Angaben des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen sind 360.000 Menschen von den Nazis zwangssterilisiert wurden; von ihnen leben heute noch etwa 20.000. Sie werden bis heute nicht offiziell als NS-Verfolgte anerkannt.