Der Landrat Siegburg, den 25.Juni [19]33
III.L.449.
�An
�Herrn
�in
Hiermit wird Ihnen aufgegeben, sich der weiteren
Ausübung Ihres
Deputations
Mandates
als Gemeinde- Amts Ausschuss Vertreter - Kommissions- Mitglied -
sowie als Träger von einzelnen Ehrenämtern zu enthalten, weil Ihre Weiterbetätigung eine Gefährdung der �öffentlichen Sicherheit darstellt. Im Nichtbefolgungsfalle wird Ihre polizeiliche Inschutzhaftnahme nach Massgabe des � 1 der Verordnung zum Schutz von Volk und Staat vom 28.2.1933 erfolgen.
In Vertretung:
�Dr. Thiel
�Regierungsassessor.
[1] Fundstelle: HStAD, LAS 5, Bl.249. Blankoformular, das von einer maschinenbeschriebenen Matrize hergestellt wurde. Die Unterschrift war bereits auf der Matrize eingetragen.