1933 Jun 25 Landrat an Gemeinderäte [1]

Der Landrat Siegburg, den 25.Juni [19]33

III.L.449.

An

Herrn

in

Hiermit wird Ihnen aufgegeben, sich der weiteren Ausübung Ihres
Deputations
Mandates

als Gemeinde- Amts Ausschuss Vertreter - Kommissions- Mitglied -

sowie als Träger von einzelnen Ehrenämtern zu enthalten, weil Ihre Weiterbetätigung eine Gefährdung der �öffentlichen Sicherheit darstellt. Im Nichtbefolgungsfalle wird Ihre polizeiliche Inschutzhaftnahme nach Massgabe des � 1 der Verordnung zum Schutz von Volk und Staat vom 28.2.1933 erfolgen.

In Vertretung:

Dr. Thiel

Regierungsassessor.




[1] Fundstelle: HStAD, LAS 5, Bl.249. Blankoformular, das von einer maschinenbeschriebenen Matrize hergestellt wurde. Die Unterschrift war bereits auf der Matrize eingetragen.