1933 Nov 9 RP Köln, Einziehungsverfügung Musikinstrumente [1]

Der Regierungspräsident Köln, den 9.11.1933

I.J. p. 6.10 [2] S.21.10.33.

Auf Grund des � 1 des Gesetzes �ber die Einziehung kommunistischen Verm�gens vom 26.5.1933 (R.G.Bl.I S.293) in Verbindung mit dem Gesetz �ber die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Verm�gens vom 14.Juli 1933 (R.G.Bl.I S.479) und der preussischen Ausf�hrungsverordnung vom 31.Mai 1933 (G.S.S., 207) werden die nachstehend aufgef�hrten Verm�gen und Verm�gensgegenst�nde zu Gunsten des Preussischen Staates, vertreten durch den Preussischen Minister des Innern, hiermit eingezogen.

[3] Eine grosse Pauke u[nd] 2 Becken, f�nf kleine Wirbeltrommeln mit Zubeh�r, acht Fl�ten, ein Trommelstab, zw�lf Paar Schwalbennester u[nd] zwei Marschhefte

Gegen diese Einziehungsverf�gung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.

�Im Auftrage:

�gez.: M[...]

�beglaubigt:

�Sch[...]

�Regs.-Kanzl.-Ass.

An

Herrn Johann Blum

.................

in Friedr. Wilhelm H�tte, Uferstrasse Post

G.P.Z.U Gegen Empfangsschein (Anlage zu 2)




[1] Quelle: Privatbesitz, Kopie im Besitz des Hrg.

[2] das folgende handschr. eingetragen.

[3] das folgende handschr. eingetragen.