1934 Aug 8 Ärztliches Gutachten des Dr. Le[...] [1]

Anlage 5 [2]

Amtsärztliches - ärztliches Gutachten

gem[äss] § 4 Satz 2 des

GESETZES ZUR VERHÜTUNG ERBKRANKEN NACHWUCHSES

[Angaben zur Person, u.a. auch Zahl der Kinder, Tot- und Fehlgeburten]

I. Angaben über nähere Familienangehörige

[Krankheiten, auch im Sinne des Gesetzes, nicht bekannt]

II. Eigne Vorgeschichte des Erbkranken

1. Allgemein

[k�rperlich gesund, normale geistige und soziale Entwicklung, keine Kr�mpfe oder Alkoholismus, nicht vorbestraft, normale Monatsblutungen]

2. Entwicklung des Leidens

Erste Anstaltseinlieferung am 20.02.[19]34. Wurde damals auf der Strasse in hochgradigem Erregungszustand aufgegriffen, im M�rz [19]34 entlassen. Wenige Tage sp�ter bereits wieder Aufnahme in Galkhausen, wo sie hochgradigen Verwirrtheitszustand bot. Dort im April [1934] entlassen. Erneute Aufnahme hier [HPA Bonn] im Juni [19]34.

III. Befund

1. k�rperlicher Befund

[163 cm, 54,5 kg, gesund, auch bei Reflexen und Nerven]

2. psychischer Befund

Zeigt hier seit der Aufnahme einen hochgradigen psychomotorischen Erregungszustand; ist kaum fixierbar, erh�ht ablenkbar durch akustische und optische Reize, an alles sofort ankn�pfend, aber nicht haftend.

Hochgradige Inkohaerenz im Gedankenablauf bis zur vollkommenen Sprachverwirrtheit. - Zeigt einen erheblich gesteigerten Rededrang ebenso wie einen gesteigerten Drang zu motorischen Entladungen.

Ihre Spontanreden werden mit �bertriebenem Affekt vorgebracht, wobei der Affekt h�ufig inad�quat wirkt.

Die Gestik, mit der sie ihre Reden begleitet, ist �bertrieben, eckig, ausfahrend, masslos. H�ufiges Grimassieren. - Beim Explorationsversuch fortgesetztes Vorbeireden, h�ufige Verbigeration und Iteration.

Die einzelnen Phasen der Stimmung wechseln �bergangslos. - Sinnest�uschungen sind nicht sicher feststellbar.

[...]

Diagnose: Schizophrenie. Hochgradiger psychomotorischer Erregungszustand.

Bonn, 8.8.34 [gez.] Le[...]




[1] Fundstelle: HAStK, Best.689, Nr.668, Bll. 5 ff.

[2] zu dem Antrag auf Sterilisierung, auf vorgedrucktem Formular. Das Gutachten kann nicht im Schrift- oder Druckbild des Originals wiedergegeben werden.