1942 Jul 20 Erlass des Oberkommandos der Wehrmacht [1]

Oberkommando der Wehrmacht

Az. 2 f 24.82 h Chef Kriegsgef./San/A[...] [2] g.(Ia)/Org.(IVc)

Nr. 3141/42-

�Berlin-Sch�neberg, 20.7.42.

�Badensche Str.51

Betrifft: Kennzeichnung der sowjetischen Kriegsgefangenen durch ein Merkmal.

1) Die sowj[etischen] Kr[iegs]gef[angenen] sind durch eine besonderes und dauerhaftes Merkmal zu kennzeichnen.

2) Das Merkmal besteht in einem nach unten ge�ffneten spitzen Winkel von etwa 45� und 1 cm Schenkellänge auf der linken Gesässhälfte (/\) etwa Handbreit von der Afterspalte entfernt. Es ist mit Lanzetten [...] auszuführen. Als Farbstoff ist echte chinesische Tusche zu verwenden. Bei der Anbringung ist folgendermassen zu verfahren:

Oberflächliches Ritzen der gespannten Haut mit der mit chinesischen[!] Tusche benetzen[!], vorher ausgeglühten Lanzette.

[...]

3) Die Kennzeichnung ist keine ärztliche Massnahme. Deutsches Sanitätspersonal darf deshalb [...] nicht beauftragt werden.

[...]

6) Der Arbeitseinsatz darf durch diese Massnahme nicht gest�rt werden.

[...]

[3] Der Bürgermeister Troisdorf, den 30.9.42

als Ortspolizeibeh�rde

S 8/1233-/42

1.) Polizeibeamten bekanntgeben.

2.) zdA.

Sch[ünemann]

Dienstbesprechung am 2.10.42 bekanntgegeben




[1] Fundstelle: StaT; Druck: U+F, 18, S.619 f. Der vorliegende Text ist die Abschrift des Erlasses, die der K�lner Regierungspräsident über die Landräte an die Bürgermeister der Gemeinden verschickt hat. Dort ist sie Ende September 1942 angekommen.

[2] an dieser Stelle sind in der Vorlage zwei Buchstaben unleserlich.

[3] das folgende handschriftlich eingetragen.