Oberkommando der Wehrmacht
Az. 2 f 24.82 h Chef Kriegsgef./San/A[...] [2] g.(Ia)/Org.(IVc)
Nr. 3141/42-
�Berlin-Sch�neberg, 20.7.42.
�Badensche Str.51
Betrifft: Kennzeichnung der sowjetischen Kriegsgefangenen durch ein Merkmal.
1) Die sowj[etischen] Kr[iegs]gef[angenen] sind durch eine besonderes und dauerhaftes Merkmal zu kennzeichnen.
2) Das Merkmal besteht in einem nach unten ge�ffneten spitzen Winkel von etwa 45� und 1 cm Schenkellänge auf der linken Gesässhälfte (/\) etwa Handbreit von der Afterspalte entfernt. Es ist mit Lanzetten [...] auszuführen. Als Farbstoff ist echte chinesische Tusche zu verwenden. Bei der Anbringung ist folgendermassen zu verfahren:
Oberflächliches Ritzen der gespannten Haut mit der mit chinesischen[!] Tusche benetzen[!], vorher ausgeglühten Lanzette.
[...]
3) Die Kennzeichnung ist keine ärztliche Massnahme. Deutsches Sanitätspersonal darf deshalb [...] nicht beauftragt werden.
[...]
6) Der Arbeitseinsatz darf durch diese Massnahme nicht gest�rt werden.
[...]
als Ortspolizeibeh�rde
S 8/1233-/42
1.) Polizeibeamten bekanntgeben.
2.) zdA.
Sch[ünemann]
Dienstbesprechung am 2.10.42 bekanntgegeben
[1] Fundstelle: StaT; Druck: U+F, 18, S.619 f. Der vorliegende Text ist die Abschrift des Erlasses, die der K�lner Regierungspräsident über die Landräte an die Bürgermeister der Gemeinden verschickt hat. Dort ist sie Ende September 1942 angekommen.