Leo[...] Troisdorf, den 25.11.54
Troisdorf
Roonstr.4
An den
Herrn
Regierungspräsidenten
i/Köln a/Rhein
Betr. Antrag auf Anerkennung meiner Tochter Brigitte R[...].
Gegen den Beschluss des Kreissonderhilfsausschuss vom 7.11.49 [2], der mir am 17.11.49 durch die Post zugestellt wurde, erhebe ich hiermit Einspruch.
Zur Begründung folgendes:
Aus den Erbgesundheitsgerichtsakten ist nach Az: 102 XIII 802/34 ersichtlich dass meine vergaste Frau, Maria [...], angeblich an Schizophrenie litt. Die in den Akten
angeführte Schizophrenie hat in Wirklichkeit bei meiner Frau nie bestanden. Die Voruntersuchung zur Feststellung von Erbkrankheiten haben bei ihr nie stattgefunden. Um nun aber einen Gerichtlichen Beschluss
herbeiführen zu können, wurde ich gezwungen alles zu tun, um ein rechtlich
begründetes Urteil herbeizuführen. Um nun den wirklichen Hergang �über den Tod meiner Frau
festzustellen
feststellen zu können und dass meine Frau bis zu dem besagten Zeitpunkt ganz normal war,
wäre es angebracht, mich selbst, sowie Zeuge[n] die ich angeben kann, in dieser Sache vorzuladen und zu vernehmen.
Man stützt sich heute auf die vorhandenen Urteile, die
ganz
genau
das Gegenteil besagen von dem was passiert ist. Denn vor der Verhandlung hier (in
Köln am Reichelsbergerplatz) wurde mir sowie meiner Frau von Dr. L[...] (abt.Arzt der Anstalt Bonn)
erklärt, dass wir �überhaupt keine Aussage machen dürften, da meine Frau sonst sofort wieder zur Heil + Pflegeanstalt Bonn
zurückgeführt würde. Um dieses zu verhüten gab ich sowie meine Frau zu allem die Einwilligung.
[1] Fundstelle: Privatbesitz "Leo", Kopie im Besitz des Hrg.
[2] Darin heisst es u.a.: Die Verstorbene sei nicht aus politischen Gründen in eine Heil- und Pflegeanstalt gebracht worden. "Die Herbeiführung eines gewaltsamen Todes bei Geisteskranken lässt eine Anerkennung der Tochter auf Grund der Richtlinien vom November 1947 nicht zu." (Fundstelle: s.o.)