Reihe und Abfolge der Pröpste und Archidiakone von Bonn [883–1653]1

Aus dem Lateinischen übersetzt mit Hilfe der KI

Namen sind in eingedeutschter Form wiedergegeben. Daten nach dem römischen Kalender sind in eckigen Klammern aufgelöst, die Seitenzahlen der Vorlage stehen als [S. 441] im Text. Jahreszahlen und Angaben folgen der Vorlage; offenkundige Druck- oder Sachfehler sind in den Anmerkungen vermerkt.

Nachdem Willibert, Erzbischof von Köln, um das Jahr Christi 883 den Brüdern von St. Cassius, die „im Sumpf“ genannt wurden, das Eigentum an den Pfründen übertragen hatte, begann die Reihe der Pröpste und Kanoniker dieser Kirche. Es waren:

Die Pröpste

I. Gevehard

Seiner gedenkt Bruno I., Erzbischof von Köln, in seinem Testament.

II. Erachius

Von anderen Everhard, auch Evercar genannt; aus edlem sächsischem Geblüt stammend, ein überaus gelehrter Mann und deshalb Kaiser Otto und dem heiligen Bruno, Erzbischof von Köln, sehr teuer. Er folgt Balderich, [S. 441] Graf von Berg, im Jahr 959 im Bistum Lüttich nach, gründet verschiedene Kirchen und Schulen und stirbt im Jahr 962.

III. Folcmar

Von anderen Volcmar genannt. Er war dem heiligen Bruno, Erzbischof von Köln, zu dessen Lebzeiten ein überaus treuer Ratgeber und wurde nach dessen Tod auch sein Nachfolger im Erzbistum. Er stand um das Jahr 965 vor.

IV. Reginard

Aus dem Kölner Gebiet, von vornehmem Geschlecht, wegen seiner Werke der Barmherzigkeit an den Armen „Eleemosynarius“ (Almosengeber) genannt; dem heiligen Heribert, Erzbischof und Kurfürst von Köln, eng vertraut, sein ständiger Begleiter und von ihm geliebt. Er war auch Kanoniker der Kölner Metropolitankirche, Propst von Tournai und Archidiakon von Verdun. Nach dem Tod Durands, des Bischofs von Lüttich, wurde er schließlich dessen Nachfolger und vom heiligen Heribert zum Bischof geweiht, nachdem er das Bistum Verdun (für das ihn auch der einhellige Wunsch des Volkes verlangte) ausgeschlagen hatte. Er hatte den Bischofssitz um 1022 inne und starb, nachdem er vieles Herausragende für die Kirche Gottes vollbracht hatte, um 1036.

V. Siegfried

Er stand um 1100 vor. Ihm und seinem Bonner Kapitel schenkte Friedrich, Erzbischof von Köln, um 1110 Weinberge bei der Stadt Bonn, nahe dem Dorf Stockheim, unter der Bedingung, dass für ihn auf ewig ein Jahrgedächtnis gefeiert werde. Derselbe Erzbischof [S. 442] Friedrich gründete zur Zeit dieses Propstes ein Hospital bei der Bonner Kirche.

VI. Konrad

Manche meinen, er sei später Erzbischof von Köln gewesen und von Papst Honorius II. zum Kardinal erhoben worden. Er stand um 1116 vor.

VII. Gerhard, Graf von Sayn

Ein Mann von großer Klugheit, Frömmigkeit und Gelehrsamkeit; verschiedenen Päpsten war er hochwillkommen, vor allem aber Innozenz II. Dieser bestätigte dem genannten Gerhard und seinen Nachfolgern nicht nur das Eigengut (Allod) Endenich und eine Hufe in Lymersdorf, sondern nahm ihn überdies als besonderen Sohn, dazu seine Nachfolger und Güter, in den Schutz der heiligen römischen Kirche auf und gewährte ihnen die Befugnis, gegen jede Beschwer frei an ihn zu appellieren. Dasselbe bestätigte später Papst Eugen III. und gewährte noch mehr: Unter anderem bekräftigte er Gerhard Sitz, Chorstuhl und Platz sowohl im Chor von St. Peter zu Köln als auch bei öffentlichen Prozessionen und Versammlungen – Rechte, die ihm schon zuvor im Streit mit den Pröpsten von Xanten und von St. Gereon zu Köln durch den Kölner Erzbischof Arnold vor einer Versammlung mehrerer Bischöfe und des gesamten Klerus im Jahr 1138 zuerkannt worden waren –, und nahm den Propst in den besonderen Schutz des heiligen Petrus und in seinen eigenen auf. Die nachfolgenden Päpste Viktor IV. und Alexander III. bestätigten dies und fügten Größeres hinzu; der erstere [S. 443]2 verfügte, dass die Burg auf dem Drachenfels für alle Zeiten der Propstei einverleibt bleiben solle, wie es schon lange zuvor Erzbischof Arnold I. von Köln mit Zustimmung seines Domkapitels und der Landstände gewährt hatte.

Sehr teuer war er ebenso dem römischen König Konrad sowie den Kölner Erzbischöfen Bruno II., Arnold I., Friedrich, Arnold II. und Reinald, von denen allen er verschiedene bedeutende Privilegien erlangte. Zur Zeit dieses Gerhard erhob Reinald, Erzbischof von Köln, Graf von Dassel, die Leiber der Heiligen Cassius, Malusius und Florentius und ihrer Gefährten, der dreihundert thebäischen Märtyrer, bei Bonn aus der Erde – mit großer Feierlichkeit und unter großem Zulauf des Volkes, nachdem sie 775 Jahre im Staub der Erde gelegen hatten –, überführte sie auf Betreiben Gerhards nach Bonn und setzte dort das Jahresfest der Überführung ein, das auf ewig am 1. Mai zu begehen sei.

Derselbe Gerhard stiftete über die zweiunddreißig von der heiligen Helena gestifteten Kanonikerpfründen hinaus acht weitere neu (wie Erzbischof Reinald in seiner Urkunde ausführlich rühmt und im Jahr 1167 bestätigt) und hat verschiedene Gebäude in der Kirche und außerhalb teils errichtet, teils wiederhergestellt. Nachdem er über fünfzig Jahre Propst gewesen war, starb er schließlich, reich an Tagen und Verdiensten, und wurde in Bonn in einer Kapelle am Kreuzgang begraben, im Jahr [S. 444] 1177. Zu seiner Ehre finden sich im Kreuzgang folgende in Stein gehauene Verse:

Nemo priorum tanta restruxit, quanta Gerhardus,
Nobilis ortu, clarior actu, gloria stirpis.
Mutat opes, non ponit opes, dum talia condit:
Atria claustri, moenia templi, plena decore.
Quod fuit arctum, construit amplum, sordida mundans.
Dum noua confert, funditus aufert alta ruina.
Vsibus aptum, quicquid ineptum, reficit omne.
Gratia Christi conferat ipsi proemia regni.

Keiner der Früheren hat so viel neu erbaut wie Gerhard,
edel von Geburt, berühmter noch durch sein Tun, der Ruhm seines Geschlechts.
Er wandelt seinen Reichtum um, statt ihn hinzugeben, wenn er solches errichtet:
die Hallen des Kreuzgangs, die Mauern des Gotteshauses, voller Zier.
Was eng war, baut er weit, das Unansehnliche reinigt er.
Indem er Neues schafft, tilgt er von Grund auf tiefen Verfall.
Was untauglich war, macht er alles wieder brauchbar.
Die Gnade Christi schenke ihm den Lohn des Himmelreichs.

VIII. Lothar

Er erlangte von Papst Alexander III. und Erzbischof Philipp von Köln die Bestätigung der alten Privilegien und dazu viele neue; verschiedene Dörfer und Zehnten überließ er mit Zustimmung der Oberen seinem Kapitel. Nach dem Tod Erzbischof Philipps wurde er zusammen mit Bruno, Graf von Altena, gewählt, trat aber bereitwillig vor diesem zurück, da er ein Mann von maßvollem Sinn und Rat, friedfertig und fromm war. Er starb um 1197.

IX. Bruno, Graf von Sayn

Er folgte um 1198. Papst Innozenz III. bestätigte ihm die alten Privilegien, insbesondere das des Vorrangs, von dem oben bei Propst Gerhard die Rede war. Er erhielt auch neue, gegeben im Lateran am 11. Tag vor den Kalenden des Juni [22. Mai] 1198. Nachdem der unruhige Bruno, Graf von Altena,3 [S. 445] vom Kölner Erzstuhl abgesetzt worden war, wurde er im Jahr 1205 an dessen Stelle gesetzt. In dieser Zeit wirkte der selige Hermann, zuvor Pfarrer von St. Martin, dann Dechant in Bonn, später Abt in Marienstatt vom Zisterzienserorden. Sein Gedächtnis steht in den Fasten bzw. im Nekrolog des Ordens am 31. März.

X. Oliver der Sachse

Scholaster in Köln, stand um 1220 vor. Ein ausnehmend gelehrter Mann und berühmter Kreuzprediger zur Unterstützung des Heiligen Landes. Er wurde im Jahr 1223 Bischof von Paderborn und schließlich von Papst Honorius III. zum Kardinal(bischof) von Sabina erhoben und mit Nikolaus von Tusculum als Legat zu Kaiser Friedrich gesandt; er starb um 1224.

XI. Heinrich von Müllenark

Ausgestattet mit vielen Tugenden, wurde er mit allgemeiner Zustimmung zum Nachfolger des heiligen Engelbert, Erzbischofs von Köln, gewählt. Er stand um 1225 vor.

XII. Johannes

Er verpflichtete sich gegenüber dem Kapitel, gewisse Dörfer und Ämter nur an tatsächlich residierende Kanoniker zu vergeben, am 18. Tag vor den Kalenden des Juli [14. Juni] 1228. Er stand um 1227 vor.

XIII. Gottfried, Graf von Ravensberg

Er bestätigte Wilhelm, einen Herseler Mönch, den ihm der Abt von Herzogenrath präsentiert hatte, als Abt des genannten Ortes. Die Immunität bei seiner Kirche verteidigte er tatkräftig für sich und sein Kapitel, wie Erzbischof Konrad von Köln am 3. Tag vor den Kalenden des Juni [30. Mai] 1256 entschied. Er stand um 1245 vor und starb 1257.

[S. 446] XIV. Johannes

Das Andenken dieses Mannes besteht in der Bonner Kirche fort. Er stand um 1277 vor.

XV. Reinhard, Graf von Westerburg

Er war ein einzigartiger Verteidiger der Gerichtsbarkeit und Immunität seiner Kirche: Er erwirkte von Papst Nikolaus Urteile gegen die Stadt Bonn und auch deren Vollstreckung; gegen Magistrat, Schöffen und ungehorsame Bürger wurde zudem am Vorabend des Apostels Bartholomäus [23. August] 1291 das Interdikt verkündet. Im Jahr 1304 wurde er an Stelle Wigbolds, Freiherrn von Holte, Erzbischofs von Köln, zusammen mit Heinrich von Virneburg zum Erzbischof gewählt; Heinrich aber erlangte schließlich das Erzbistum. Von diesem erwirkte er, dass die Prioren und Kapitel der Stadt Köln dem Dechanten und Kapitel von Bonn ohne deren Ladung oder Zustimmung keine Abgaben auferlegen dürfen, am 13. Dezember 1314. Er stand um 1283 vor.

XVI. Heinrich, Graf von Virneburg

Mit Beinamen „Butzemann“, Neffe Erzbischof Heinrichs. Er gewährte der Stadt Bonn unter bestimmten Bedingungen eine Akzise auf Verkaufswaren (1318). Zu seiner Zeit löste Walram, Erzbischof von Köln, aus den Händen seines Bruders Wilhelm, Grafen von Jülich, die Burg Poppelsdorf aus, die diesem kurz zuvor von dem genannten Propst Heinrich für eine bestimmte Geldsumme, nämlich dreitausendfünfhundert Mark, verpfändet worden war. Schließlich wurde dieser Heinrich in der Stadt Eltville zum Erzbischof von Mainz gewählt; er starb um 1353.

[S. 447] XVII. Johannes, Kardinal der heiligen römischen Kirche

Von ihm findet sich außer dem bloßen Namen in keiner alten Urkunde etwas. Er stand um 1357 vor.

XVIII. Wilhelm, Graf von Rietberg

Unter ihm fällte Erzbischof Friedrich von Köln über verschiedene Streitpunkte einen Schiedsspruch zwischen dem Bonner Kapitel einerseits und den Bonner Bürgern andererseits, im Jahr 1373, in dem auch dieser Propst starb.

XIX. Nikolaus von Rosenberg

Propst von Cambrai, Protonotar Kaiser Karls IV. sowie Rat Erzbischof Friedrichs von Köln; er stand um 1380 vor. Er übertrug unter bestimmten Bedingungen die Verfügung über die Höfe in Poppelsdorf und Kurinkhoven dem Kapitel, das ihm dafür versprach, wegen dieser Wohltat für alle Zukunft sein Jahrgedächtnis zu halten (1384). Er starb um 1385.

XX. Dietrich, Graf von Moers

Er folgte nach dem Tod Friedrichs von Saarwerden im Jahr 1414 als Erzbischof von Köln nach.

XXI. Johannes Meyner

Er war Rat Erzbischof Dietrichs von Köln, dem er seine Wein- und Zinszehnten in Godesberg sowie andere Güter an verschiedenen Orten im Jahr 1429 verpfändete.

XXII. Peter von Schaumberg

Aus fränkischem Adel und altem Geschlecht. Papst Martin V. machte ihn zum Bischof von Augsburg, danach wurde er von Nikolaus V. im Jahr 1439 auf dem allgemeinen Konzil zu Florenz Kardinalpriester mit dem Titel S. Vitale. [S. 448] Er nahm am Konzil von Basel teil und war vor allem Kaiser Friedrich III. teuer. Die Propstei resignierte er im Jahr 1450; er starb reich an Tagen und vom Alter erschöpft in Dillingen im Jahr 1469.

XXIII. Heinrich, Graf von Nassau

Propst von Mainz. Er billigte die von Erzbischof Dietrich vorgenommene Trennung und trat unter bestimmten Bedingungen Zehnten ab (1464); diese Abtretung bestätigte Papst Paul II. im Jahr 1465. Er starb 1474.

XXIV. Konrad, Graf von Rietberg

Ein sehr leutseliger, gelehrter und mit vielen Tugenden begabter Mann. Nach Verzicht auf die Propstei wurde er im Jahr 148[2]4 Bischof von Osnabrück, später auch von Münster.

XXV. Georg Heßler

Apostolischer Protonotar und Geheimer Rat Kaiser Friedrichs III. Er wurde im Jahr 14685 von Papst Sixtus IV. zum Kardinalpriester mit dem Titel S. Lucia in Silice erhoben; als er in einem kleinen Kahn die Donau überqueren wollte, kam er in den Wellen um, im Jahr 1482.

XXVI. Stephan, Pfalzgraf bei Rhein

Er war ein Enkel Kaiser Ruprechts und Bruder Ruprechts, Bischofs von Straßburg, und Johanns, Erzbischofs von Magdeburg. Er war auch Scholaster und Thesaurar in Köln. Er stand um 1483 vor.

XXVII. Giovanni Battista Zeno

Venezianer, Sohn einer Schwester Papst Pauls II., wurde im Jahr 1408 Bischof von Vicenza und Markgraf, später Kardinaldiakon von S. Maria in Portico, schließlich Kardinalpriester und Bischof von Tusculum, ferner Erzpriester von St. Peter und Legat für Perugia [S. 449] und Umbrien; unter Papst Sixtus II. versah er eine Gesandtschaft bei den Venezianern. Nachdem er 1509 von Papst Alexander VI. Konservatoren (Schutzbeauftragte) für die Propstei und das Kapitel von Bonn erwirkt hatte, starb er 1510 in Padua.6

XXVIII. Melchior de Cupis

Bischof von Brixen,7 zuerst Kardinalpriester mit dem Titel S. Stefano al Monte Celio, dann Kardinal von S. Nicola inter Imagines. Zu seiner Zeit bestätigte Kaiser Maximilian I. alle Privilegien und Zugeständnisse, die den Pröpsten und dem Kapitel von Bonn zuvor von römischen Kaisern, Königen und Kölner Erzbischöfen gewährt worden waren; zu Köln im Jahr 1512.

XXIX. Ludwig Borgia

Neffe Papst Alexanders VI. von dessen Schwester her und Bruder des Erzbischofs von Monreale. Er wurde von seinem Onkel im Jahr 15098 zum Kardinaldiakon mit dem Titel S. Maria in Via Lata erhoben, bald darauf Kardinalpriester mit dem Titel S. Marcello, ferner Großpönitentiar und Prior von S. Eufemia vom Orden des hl. Johannes von Jerusalem; in Neapel kam er durch einen Sturz vom Pferd ums Leben. Er stand um 1500 vor.

XXX. Jakob von Croÿ

Er war auch Bischof und Herzog von Cambrai und Fürst des Heiligen Römischen Reiches. Er stiftete eine ewige Messe, die täglich in Bonn in der Stiftskirche St. Cassius am Hochaltar zu feiern ist. Er starb in Bonn am 15. August 1516 und wurde im Chor von St. Peter, seiner genannten Archidiakonatskirche, begraben.

XXXI. Bernardo Tarlati, genannt Dovizi

Aus dem Städtchen Bibbiena in der Diözese Florenz, Protonotar des Apostolischen Stuhls, wurde [S. 450] im Jahr 1513 von Papst Leo X. zum Kardinal von S. Maria in Portico erhoben. Er wurde zum Legaten im Krieg gegen Francesco Maria, Herzog von Urbino, bestellt, ebenso zum König von Frankreich, um einen Frieden unter den christlichen Fürsten zu schließen. Für diese und andere glänzende Taten wurde er mit dem Bistum Coutances9 ausgezeichnet. Nachdem er drei Jahre vorgestanden hatte, verzichtete er im Jahr 1519 zugunsten seines Nachfolgers auf die Propstei.

XXXII. Wilhelm von Enckevoirt

Gebürtig aus Utrecht, den Papst Leo X. ausdrücklich als seinen Notar und Vertrauten bezeichnet. Von Papst Hadrian VI. wurde er zum Kardinalpriester mit dem Titel Ss. Giovanni e Paolo erhoben. Nachdem er etwa fünfzehn Jahre vorgestanden hatte, starb er in Rom im Juni 1534 und wurde in S. Maria dell’Anima begraben.

XXXIII. Friedrich, Graf von Wied

Ein frommer und kluger Mann. Vom Domdechanten der Kölner Metropolitankirche wurde er, nachdem er zugunsten seines Nachfolgers auf die Propstei verzichtet hatte, im Jahr 1562 an Stelle des verstorbenen Johann Gebhard, Graf von Mansfeld, Erzbischof von Köln; er starb in Köln im Jahr 1568 und wurde dort bei den Predigern (Dominikanern) begraben.

XXXIV. Peter van der Vorst

Ein Brabanter aus adliger Familie, die jetzt auch „von Loonbeek“ genannt wird; ein Mann von großer Gelehrsamkeit und Klugheit, Nuntius des Apostolischen Stuhls in den Rheinlanden und Bischof von Acqui. Er war Kaiser Maximilian I. besonders teuer; von diesem für den Kardinalat benannt, starb er jedoch, bevor er die Würde erlangte, in Worms im Jahr 1549.

XXXV. Johannes Gropper

Hervorragender Doktor beider Rechte, gebürtig aus Soest, Scholaster [S. 451] an St. Gereon und Dechant an St. Patroklus in Soest. Er war ein höchst scharfsinniger Disputator gegen die Häretiker und durch seine Bücher berühmt. Den ihm von Papst Paul IV. angebotenen Kardinalshut lehnte er unter Dank für die Ehre ab. Ebenso bot er Adolf, Graf von Schaumburg, Erzbischof von Köln, die Einlösung von dessen verpfändeter Burg Poppelsdorf an, starb aber, bevor die Frist abgelaufen war, am 19. März 154910 im Alter von 57 Jahren; begraben in Köln.

XXXVI. Kaspar Gropper

Doktor beider Rechte, Bruder des designierten Kardinals Johannes, Scholaster an St. Gereon, Dechant von St. Mariengraden in Köln und Archidiakon von Dortmund. Er war Rat vieler Fürsten, versah verschiedene Gesandtschaften, war viele Jahre Auditor der Rota und schließlich Apostolischer Nuntius in den Rheinlanden mit der Vollmacht eines Legatus a latere. Nachdem er diesen Ämtern eine Zeit lang glänzend vorgestanden hatte, starb er am 19. März 1594 in Köln und wurde bei St. Gereon begraben.

XXXVII. Peter Gropper

Brudersohn der beiden vorigen, Doktor beider Rechte, Scholaster von St. Gereon, Vizedominus des Vestes Recklinghausen, Priesterkanoniker der Kölner Metropolitankirche und Generalvikar in geistlichen Angelegenheiten Erzbischof Ernsts. Als Erbe der Frömmigkeit seiner Vorgänger und Nacheiferer ihrer Tugenden zeigte er sich stets vorbildlich und eifrig, sowohl im Schutz der katholischen Religion als auch in der Wahrung der kirchlichen Disziplin. Er starb am 10. Februar 1596 im Alter von 46 Jahren und wurde in Köln in der Metropolitankirche bei den Heiligen Drei Königen begraben.

[S. 452] XXXVIII. Ferdinand, Herzog von Ober- und Niederbayern

Erwählter Koadjutor von Köln, Propst von Berchtesgaden, Magdeburg und Straßburg, später Administrator von Köln, Koadjutor von Hildesheim, Lüttich und Münster. Nach dem Tod seines Onkels, Herrn Ernst, folgte er 1612 als Erzbischof und Kurfürst von Köln sowie als Bischof der genannten Kirchen nach. Er verzichtete zugunsten seines Nachfolgers auf die Propstei.

XXXIX. Johannes Cholinus

Doktor der Theologie, viele Jahre Theologe und Rat des Koadjutors Herrn Ferdinand; er war auch Priesterkanoniker der Kölner Metropolitankirche, ebenso in Lüttich, und Archidiakon des Hennegaus. Nachdem er mit Zustimmung Papst Gregors XV. Herrn Franz Wilhelm, Grafen von Wartenberg, als Koadjutor der Propstei mit Anwartschaft auf die Nachfolge angenommen hatte, starb er in Köln im Februar 1629 und wurde dort in der Metropolitankirche begraben, die er als Erbin eingesetzt hatte.

XL. Franz Wilhelm

Sohn des durchlauchtigsten Ferdinand, Herzogs von Ober- und Niederbayern, der im Truchsessischen Krieg die Stadt Bonn befreite und die ganze Kölner Diözese zurückgewann. Schon längst angenommen und vom Apostolischen Stuhl kraft einer Bulle Papst Urbans VIII. vom 8. Tag vor den Iden des August [6. August] 1625 zum Koadjutor bestellt, folgte er unmittelbar auf den verstorbenen Johannes Cholinus. Am 27. Februar 1629 nahm er in feierlichem Ritus durch seinen Prokurator Besitz und stellte die Propstei, die durch eine lange Reihe erlauchter Inhaber – Kardinäle wie Bischöfe und [S. 453] Fürsten – ausgezeichnet ist, in ihrer früheren Zier wieder her. Er führte vornehmlich den römischen Ritus und die römischen Zeremonien ein, sodass die Bonner Stiftskirche unter den Kirchen der Erzdiözese dem römischen Gottesdienst am nächsten kommt.

Als die Stadt Bonn, während die Schweden von allen Seiten feindlich einfielen, mit einer starken Besatzung belastet war, erreichte und bewahrte er durch sein Ansehen beim durchlauchtigsten Kurfürsten Ferdinand, dass der Klerus dieser Stadt von allen Lasten befreit blieb. Größten Eifer aber wandte er daran, dass die Kirchen und Pfarreien, die durch den jüngsten Münsterschen Friedensschluss strittig geworden waren, nach besserer und genauer Unterrichtung vor dem Zugriff der Häretiker bewahrt wurden – wahrlich denkwürdige Wohltaten, die zu Recht ewigem Gedächtnis anvertraut werden.

Zur Zeit der Besitzergreifung war er Bischof von Osnabrück, Propst von Regensburg, Altötting und München sowie Kanoniker von Freising; um dieselbe Zeit wurde er auch Bischof von Minden und Verden, später Koadjutor von Regensburg, und folgte schließlich 1649 als Bischof von Regensburg nach. Im Jahr 1652 nahm er mit Billigung und Bestätigung Papst Innozenz’ X. seinen Neffen, Herrn Albert Ernst, Domkanoniker zu Regensburg, Grafen von Wartenberg und Herrn zu Wald, einen jungen Mann von höchsten Erwartungen und ausgezeichneten Tugenden, zum Koadjutor der genannten Bonner Propstei mit Anwartschaft auf die Nachfolge an.

Der hochgenannte Herr Franz Wilhelm lebt noch in diesem Jahr 1653, zum großen Wohl der Christenheit und seiner Kirchen, gerade in diesen überaus zerrütteten Zeiten. Gott schenke ihm [S. 454] noch viele glückliche Jahre und danach die ewige Seligkeit.

Anmerkungen

  1. Fundstelle: Materialien zur geist- und weltlichen Statistik des niederrheinischen und westphälischen Kreises, 1. Jg., 1. Bd. (1781), S. 440–454. ↩
  2. Die Vorlage zählt hier versehentlich ein zweites Mal „442“. ↩
  3. So die Vorlage („Brunone Comite de Altera“). 1205 abgesetzt wurde Erzbischof Adolf I. von Altena. ↩
  4. Vorlage verderbt („148t“, ebenso „Rüberg“ für Rietberg). Konrad von Rietberg wurde 1482 Bischof von Osnabrück, 1497 auch von Münster. ↩
  5. So die Vorlage; Heßler wurde 1477 Kardinal. ↩
  6. Die Jahreszahlen 1408, 1509 und 1510 sowie „Sixtus II.“ stehen so in der Vorlage. Zeno wurde 1470 Bischof von Vicenza und starb 1501 in Padua; gemeint ist Sixtus IV. ↩
  7. Gemeint ist wohl Melchior von Meckau, Bischof von Brixen und Kardinal († 1509). ↩
  8. So die Vorlage; Alexander VI. starb 1503, Ludwig Borgia wurde 1500 Kardinal. ↩
  9. Lateinisch „Constantiensis“; gemeint ist hier Coutances in der Normandie, nicht Konstanz. ↩
  10. So die Vorlage; Johannes Gropper starb im März 1559 in Rom. ↩

Literaturverzeichnis