Der Weg in den Abgrund: 1933

Serie im General-Anzeiger Bonn/Rhein-Sieg, 2003 · Norbert Flörken

Vor 70 Jahren, zwischen dem 30. Januar und dem Herbst 1933, rissen die Nationalsozialisten die Macht in Deutschland an sich. Dies geschah in kleinen, schnellen Schritten, die Gegner und Zweifler überrumpelten. Am 30. Januar war Hitler Reichskanzler einer Koalitionsregierung, der außer ihm nur zwei weitere NSDAP-Minister angehörten. Am Jahresende waren

In unserer Serie 1933–2003 wollen wir anhand von Episoden aus dem Alltag – überwiegend der damaligen Gemeinde Troisdorf – an diese Zeit erinnern. Manche Ereignisse haben sich anderswo ähnlich zugetragen.

Als die Nazis die Kommunisten holten,

habe ich geschwiegen;

ich war ja kein Kommunist.

Als sie die Sozialdemokraten einsperrten,

habe ich geschwiegen;

ich war ja kein Sozialdemokrat.

Als sie die Gewerkschafter holten,

habe ich geschwiegen;

ich war ja kein Gewerkschafter.

Als sie die Juden holten,

habe ich geschwiegen;

ich war ja kein Jude.

Als sie mich holten,

gab es keinen mehr,

der protestieren konnte.

(Martin Niemöller)

Folge 115. Februar 1933 – Das Volkshaus

In den frühen Morgenstunden des 15. Februar 1933, gegen 2.30 Uhr, fallen am „Volkshaus“ in der Siegburger Kaiserstraße Schüsse. Von der gegenüberliegenden Tankstelle feuern SA und SS; aus dem Haus, das dem Metallarbeiterverband gehört und in dem auch Räume des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes (ADGB) und der SPD liegen, schießen Sozialdemokraten und Gewerkschafter. Bei diesem Schusswechsel trifft eine Kugel den SS-Scharführer und Anstreichergehilfen Franz Müller tödlich. Unmittelbar danach nimmt die Polizei die 16 Männer fest, die sich im Volkshaus befinden; dort werden ein Karabiner, drei Pistolen sowie Munition sichergestellt.

Der Bruder des Getöteten, Emil Müller, ferner Johann Ke. und ein dritter Nazi machen sich am Vormittag des 15. Februar zu einem privaten Rachefeldzug in Siegburg auf. In SA-Uniform suchen sie im Arbeitsamt nach dem stellvertretenden Leiter Fl. (SPD), finden ihn aber nicht und verabschieden sich mit den Worten: „Der Kerl hat Glück gehabt, dass er nicht da ist!“

Anschließend, gegen 11.30 Uhr, fragen sie sich im Landratsamt (= Kreisverwaltung) nach dem Kreisbauamtssekretär Josef Ka. durch, dem Vorsitzenden der Troisdorfer SPD. Im Zimmer seines Vorgesetzten, des Kreisbaurates Heinrich B., finden sie ihn schließlich. Wortlos schlagen sie mit Gummiknüppeln auf Ka. ein und verlassen ebenso wortlos den Raum.

Mit zwei weiteren Nazis dringen Ke. und Müller in die Wohnungen der Gewerkschaftssekretäre Berghold (Steinbahn) und Klein (Dohkaule) ein und zetteln Schlägereien an; Schüsse fallen.

Nach diesen Vorfällen werden Ke. und Müller zunächst festgenommen; gegen Ke. ergeht Haftbefehl, Müller kommt bald wieder frei.

Ka. wird in das Troisdorfer Krankenhaus eingeliefert. Aus dem Siegburger Krankenhaus wird er am frühen Morgen des 13. März um 2 Uhr – nur Stunden nach der Gemeindewahl, für die er nicht mehr kandidiert hatte – verhaftet und ins Siegburger Gefängnis gebracht. Entlassungsgesuche seiner Frau und seines Bruders lehnt der Landrat ab.

Am 15. Juni und am 9. Juli 1933 stellt Ka. selbst Anträge; im letzten bedauert er seine SPD-Mitgliedschaft. Daraufhin verfügt Landrat Buttlar „nach Rücksprache mit dem Kreisleiter […], der Gefängnisverwaltung sowie dem Bürgermeisteramt in Troisdorf“ die Entlassung Ka.s mit einer Auflage, die allerdings nicht überliefert ist. Später begibt sich Ka. für einige Zeit zu seinem Bruder, der in der Nähe von Nürnberg lebt.

Widerstandswille in der Arbeiterschaft

Zwei Reaktionen auf die NS-Übergriffe sind überliefert; sie zeigen, dass in der Arbeiterschaft noch Widerstandswille vorhanden ist.

Am Nachmittag des 15. Februar 1933, gegen 15.30 Uhr, ruft der Gewerkschaftssekretär Henseler im Landratsamt an und berichtet Regierungsassessor Thiel von Unruhe unter den Arbeitern in Troisdorf und Siegburg; besonders aufgebracht seien die Arbeiter der Mannstaedt-Werke und der RWS (später DAG bzw. DN). Henseler bittet um Schutz für die vier prominenten Gewerkschafter bzw. Sozialdemokraten Ka., Klein, Berghold und Fleischer – andernfalls werde am folgenden Tag gestreikt. Thiel beruhigt ihn: Für Schutz sei gesorgt, außerdem billige die SA diese Vorfälle nicht.

Kaum hat Thiel den Hörer aufgelegt, klingelt erneut das Telefon: Diesmal ist es Mannstaedt-Direktor Leo Kuttenkeuler. Der Betriebsrat sei gerade bei ihm und habe erklärt, wenn die Gewerkschaftskollegen weiter bedroht würden, gebe es Streik; darin seien sich die Mannstaedt-Arbeiter mit ihren Kollegen von der RWS einig.

Jetzt wird Thiel deutlich: Der Grund für die Übergriffe sei schließlich die Erschießung des SA(!)-Mannes am Volkshaus, „als deren mittelbare Täter die bedrohten Personen angesehen würden“. Die möglichen Täter – nun meint Thiel die drei Nazis vom Vormittag – seien verhaftet, für Schutz sei gesorgt.

Die Gewerkschafter Klein und Fleischer verlassen sich aber nicht auf diese Zusage, sondern fahren – in Begleitung eines Polizeibeamten – zu Freunden nach Köln.

Der Landrat bremst den Scharfmacher

Die Haltung von Landrat Wessel lässt sich aus den Akten sehr genau ermitteln. Dort sind zwei Fassungen des Berichts erhalten, den der Landrat an seine vorgesetzte Dienststelle – den Regierungspräsidenten in Köln – gesandt hat: zum einen der Entwurf, der laut Paraphe aus der Feder Thiels stammt und handschriftliche Änderungen des Landrats trägt; zum anderen der Durchschlag der Ausfertigung, die am 17. Februar an den Regierungspräsidenten abging.

Der Landrat hat im Entwurf den Satz gestrichen, in dem Thiel – ähnlich wie im Telefonat mit Kuttenkeuler – den Gewerkschaftern eine Mitschuld an den Angriffen vom Vormittag zuschiebt:

Ursache der Beunruhigung seien die Erschießung des SA-Mannes und die damit in Zusammenhang zu bringende Bedrohung der Gewerkschaftsführer, von denen man annehme, dass sie in der fraglichen Nacht im Volkshaus vorübergehend anwesend gewesen seien und den Angriff eingeleitet hätten.

Das angeforderte Kommando Schutzpolizei für die Beerdigung von Franz Müller, das nach Thiels Vorstellung 40 Mann stark sein sollte, schrumpft nach einer weiteren Korrektur in der Endfassung auf 20 Mann. Wessel ist offensichtlich bestrebt, den Scharfmacher Thiel zu bremsen und die Nervosität nicht noch weiter anzuheizen – im Gegenteil:

Ich habe sowohl den Betriebsrat [der Mannstaedt-Werke] wie die bei mir vorstellig gewordenen Arbeiterführer dringend gebeten, auf ihre Leute beruhigend einzuwirken und die Arbeiterschaft von Unbesonnenheiten und von unbegründetem Streik zurückzuhalten, was mir bindend zugesagt wurde.

Wessel versichert den Arbeitern außerdem,

dass keinerlei Grund zur Beunruhigung der Bevölkerung und insbesonderheit der Arbeiterschaft bestehe und dass alle möglichen und notwendigen polizeilichen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit und zur Abwendung von weiteren Bedrohungen der Arbeiterführer getroffen seien und, falls notwendig, erweitert würden.

Diese Zusagen können wohl zu Recht als sehr weitgehend gelten. Damit liegt Landrat Wessel, Mitglied des Zentrums, keineswegs auf der Linie der Nazis – wie die folgenden Wochen zeigen, in denen z. B. Ka. in Schutzhaft genommen wird.

Es verwundert daher nicht, dass Wessel am 5. April auf eigenen Antrag „aus Gesundheitsgründen“ beurlaubt und am 15. April nach Erkelenz versetzt wird – einer von etwa 20 Landräten in Preußen, die ihren Posten verlieren oder abgeschoben werden. Sein Nachfolger ist der Schriftsteller Ludwig von Buttlar. Ende April tritt Wessel aus dem Zentrum aus.

Noch im Laufe des Jahres 1933 wird die Troisdorfer Kirchstraße in „Franz-Müller-Straße“ umbenannt.

Die Prozesse

Im ersten Prozess vor dem Bonner Landgericht im Sommer 1933 wurden sechs Männer wegen gemeinschaftlichen Totschlags zu 8 bis 12 Jahren Zuchthaus verurteilt; die übrigen wurden mangels Beweisen freigesprochen, blieben aber in Schutzhaft. Das Gericht hielt es für erwiesen, dass die Nazis keinen einzigen Schuss abgegeben hätten.

Dank der hartnäckigen Bemühungen des beherzten Verteidigers Dr. Grüne wurde der Prozess 1935 noch einmal aufgerollt. Möglich wurde das vor allem, weil zuvor neun Nazis wegen Meineids verurteilt worden waren – sie hatten den Besitz und den Gebrauch von Waffen abgestritten. Inzwischen waren auch der damalige Bürgermeister Ley und der damalige Polizeikommissar von Braunschweig nach mehreren Strafverfahren zum Rücktritt gezwungen worden.

Nach dem zweiten Urteil, das die allein angeklagten Verteidiger des Volkshauses freisprach, waren diese in der Nacht von einer SS-Streife zuerst beschossen worden und hatten daraufhin das Feuer erwidert. In mehreren Prozessen ist nie geklärt worden, von welcher Seite die tödliche Kugel abgefeuert wurde. Die Mütze des Erschossenen hatte den Einschuss auf der Rückseite. Man kann daher nur spekulieren, ob jemand aus dem Volkshaus Franz Müller erschossen hat, als dieser sich zu den anderen SS-Leuten umdrehte – oder jemand aus den eigenen Reihen.

Lokaltermin am 15. September 1933 in Siegburg. Bild 1: Blick aus den oberen Stockwerken des „Volkshauses“ auf die gegenüberliegende Tankstelle. Bild 2: Blick von der Tankstelle auf das „Volkshaus“. Die Angeklagten werden in Handschellen von Schutzpolizisten über die Straße geführt; Landespolizei steht Posten.

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Folge 222. Februar 1933 – Die Listen

Am 22. Februar 1933 liefern die Gemeinden des Siegkreises, darunter auch Troisdorf, dem Landrat Listen mit Namen und Anschriften von Kommunisten ab. Angefordert hatte sie vier Tage zuvor über den Landrat der „Höhere Polizeiführer West – Sonderkommissar des Ministers des Innern“, Stieler von Heydekampf. Diesen „Höheren Polizeiführer West“ (HPFW) hatte der neue NS-Innenminister Hermann Göring – an den verfassungsmäßigen Behörden vorbei – in Recklinghausen als eine Art „Oberpolizeipräsidenten“ eingesetzt, in unserem Fall für die gesamte Rheinprovinz.

Der HPFW hatte die Landräte um eine Aufstellung „ersucht“ mit den Namen der „Führer der K. P. D. [, der] kommunistischen Nebenorganisationen [und] der freien Gewerkschaften“. In seinem Rundschreiben an die Bürgermeister hatte Regierungsassessor Thiel vom Landratsamt („persönlich! sofort!“) diese Aufstellung „binnen 24 Stunden“ angefordert: „Ich mache die genaue […] Aufstellung der Liste zur Pflicht.“

Troisdorfs Bürgermeister Matthias Langen gibt seine Liste am 22. Februar ab. Sie enthält für die KPD und ihre Nebenorganisationen insgesamt 14 Namen. Die meisten anderen Städte und Gemeinden haben – wie die Liste für den gesamten Kreis ausweist – dem Auftrag entsprechend „Führer“ genannt und einen, zwei oder drei Namen aufgeführt; bei manchen ist die Funktion vermerkt, z. B. „Vorsitzender der Ortsgruppe“, „Stellvertreter“, „Ortsgruppenpolleiter“. Davon weicht nur noch Siegburg-Mülldorf ab, dessen Bürgermeister sieben Namen (ohne Funktionen) angibt.

Dieses Missverhältnis – zwei, drei, sieben gegen vierzehn – scheint auch einem späteren Leser aufgefallen zu sein, vielleicht dem Landrat: In der Akte ist neben den Block der 14 Troisdorfer Namen von Hand ein großes Fragezeichen gesetzt.

Bürgermeister Langen hat das Rundschreiben nicht genau genug gelesen. So nennt er auch Hans Götz, Kirchstraße 1, mit dem Zusatz „zur Zeit flüchtig“. Götz ist zu diesem Zeitpunkt tatsächlich schon in der Sowjetunion.

Im Rundschreiben des HPFW war aber auch nach „Decknamen“ und „gegebenenfalls Ausweichquartiere[n]“ gefragt worden – Informationen, die auch für einen Laien erkennbar Fahndungszwecken dienen. Durch seine Nachlässigkeit (oder seinen Übereifer) liefert Langen nicht nur die „Führer“, sondern zahlreiche weitere Troisdorfer KPD-Mitglieder den Nazis ans Messer.

Dass diese Listen kein Spielmaterial, sondern sorgfältig vorbereitete Fahndungslisten sind, zeigt sich nach dem Brand des Reichstagsgebäudes am 27. Februar, als im ganzen Reich Jagd auf Kommunisten und Sozialdemokraten gemacht wird. Von den 13 Troisdorfer Kommunisten werden sieben verhaftet, sechs in der Nacht vom 28. Februar auf den 1. März, einer am Abend des 1. März:

Ihre Verhaftungen ordnet sämtlich der Landrat telefonisch an, ebenso ihre Einweisung in das Siegburger Gefängnis in der Luisenstraße 90. Eine zweite Gruppe von KPD-Mitgliedern wird nach der Gemeindewahl vom 12. März festgenommen und eingeliefert:

Dagegen nimmt sich die Liste der verhafteten SPD- bzw. Reichsbanner-Mitglieder mit sechs Personen recht bescheiden aus; sie werden alle am 13. März, dem Montag nach der Gemeindewahl, verhaftet:

Noch ein paar Zahlen

42Männer und Frauen aus Troisdorf, Altenrath und Friedrich-Wilhelms-Hütte waren in Haft
167Kommunisten und Sozialdemokraten saßen im März 1933 im Gefängnis Siegburg
3.324Kommunisten waren in Haft in den Regierungsbezirken Koblenz, Köln, Aachen, Trier und Düsseldorf
ca. 25.000politische Häftlinge in Preußen
3.818Schutzhäftlinge im Regierungsbezirk Düsseldorf im März/April 1933
340politische Häftlinge im Kölner Klingelpütz am 1. April

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Folge 328. Februar 1933 – Schutzhaft

Nach dem 28. Februar 1933 sind aus den damaligen Ortschaften Troisdorf, Altenrath und Friedrich-Wilhelms-Hütte 42 Männer und Frauen in sogenannte „Schutzhaft“ genommen worden.

Diese „Schutzhaft“ ist keineswegs eine Erfindung der Nazis, die ja manches nur konsequent zu Ende geführt haben, was andere vor ihnen schon gedacht hatten. Schon vor 1914 konnte jemand in Schutz- oder Polizeihaft genommen werden, wenn er z. B. durch die Angriffe einer Volksmenge gefährdet schien. Auch in der Weimarer Zeit gab es die Polizeihaft zum Schutz der öffentlichen Ordnung; vorgeschrieben war jedoch, dass der Verhaftete binnen 24 Stunden einem Richter vorgeführt werden musste.

Nach der Machtübergabe vom 30. Januar 1933 wird die Schutzhaft von den letzten rechtsstaatlichen Hemmnissen „befreit“: Durch zwei Notverordnungen vom 4. und vom 28. Februar („Reichstagsbrandverordnung“) wird u. a. die Unverletzlichkeit der persönlichen Freiheit aufgehoben. Jetzt ist die Schutzhaft eine „vorbeugende polizeiliche Maßnahme zur Ausschaltung der von staatsfeindlichen Elementen ausgehenden Gefahren“ – so hätte man damals gesagt. Der neue preußische Innenminister Hermann Göring schärft allen Polizisten am 6. März ein:

„Zur Richtigstellung irrtümlicher Auffassung wird darauf hingewiesen, dass Schutzhaft im Rahmen des § 1 der VO vom 28. 2. 33 eine rein polizeiliche Maßnahme ist, bei der jede Mitwirkung der Gerichte ausgeschlossen ist. Eine Vorführung vor einen Richter komme nicht in Frage.“

Die Reichstagsbrandverordnung „zum Schutz von Volk und Staat“ zitieren die Behörden dann auch, als einer der Schutzhäftlinge, der Troisdorfer SPD-Vorsitzende Josef K., am 23. März und seine Ehefrau am 15. April eine „Eingabe“ an den Landrat richten und um Entlassung bitten. Am 5. Mai teilt Landrat Buttlar „Herrn Josef K. in Siegburg, Luisenstraße 90“ und Bürgermeister Langen mit:

„Nach Außerkraftsetzung des Artikels 114 der Reichsverfassung durch § 1 der Verordnung des Herrn Reichspräsidenten vom 28. Febr[uar] 1933 (R. G. Bl. I S. 83) sind Beschränkungen der persönlichen Freiheit durch Inschutzhaftnahme zulässig. Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung macht Ihr Verbleiben in der Haft zur Abwehr staatsgefährdender Gewaltakte erforderlich, sodass vorläufig eine Entlassung aus der Schutzhaft nicht in Frage kommen kann.“

Ein anderer Schutzhäftling, Christian R., beschwert sich am 3. April 1933 schriftlich beim Regierungspräsidenten in Köln. Die kühle Antwort vom 28. April: Die Beschwerde wird wegen Verspätung zurückgewiesen.

Neu in Deutschland ist auch, dass Parteifunktionäre bei der Frage mitreden, ob jemand entlassen werden kann. So berichtet Bürgermeister Langen am 7. April dem Landrat:

„Der Führer der hiesigen SA erklärte mir, dass er beantragt habe, den Ra[…] mit Lo[…] und Fr[…] am längsten in Schutzhaft zu halten.“

Dem erwähnten Entlassungsantrag des Josef K., den Bürgermeister Langen unterstützt, wird „seitens des Ortsgruppenführers der NSDAP nicht widersprochen“. Der Beigeordnete Steinmetz (NSDAP), der seit dem 12. Mai 1933 den beurlaubten Bürgermeister Langen vertritt, teilt dem Landrat am 13. Mai mit, dass die Entlassung des Christian R. vom Unterzeichneten und „von der örtlichen Parteileitung“ weiterhin abgelehnt werde.

Die ersten Schutzhäftlinge kommen schon am 15. März frei: Auf Anweisung des Landrats öffnen sich um 19 Uhr die Gefängnistore für Paul So. und Johann B. Am nächsten Tag folgt Adolf R., am 22. März Wilhelm Kn., Konrad F. und Karl Kr., am 27. März Johann M., Paul S. und Hermann S. Am 4. April ist Paul M. (vorläufig) frei, am 8. April Dr. Matthias O. (ebenfalls vorläufig), am 20. und 22. April Gottfried Ra. und Bruno Fr.

Am 4. Mai 1933 befinden sich im Siegburger Gefängnis noch 221 Schutzhäftlinge, darunter 40 aus dem Siegkreis und folgende aus Troisdorf:

Namein Haft bis
Julius H. (Friedrich-Wilhelms-Hütte)unbekannt
Josef K.10. Juli
Karl Ku.27. Mai
Johann Lo.19. Mai
Christian R.2. Juni
Johann T.2. Juni
Josef Z.3. Oktober

Die Schutzhäftlinge, die zwischen Juni und Oktober entlassen werden, müssen sich zweimal täglich bei der Polizei melden.

Auch in den Ortschaften Altenrath und Friedrich-Wilhelms-Hütte greifen die Nazis mehrfach zu: Aus Altenrath werden Ferdinand V. und Heinrich J. am 6. Juni nachmittags verhaftet und nach Siegburg gebracht.

Auf „der Hütte“ ist der bekannteste Schutzhäftling Schulrektor Wilhelm R. Er wird am 3. Mai festgenommen, weil er gesagt haben soll, die Politik der Nazis sei eine Verdummung des Volkes. Als aber ein Zeuge bei der Vernehmung „auf Befragen an[gibt], die einzelnen Worte […] nicht wiedergeben zu können“, wird R. bereits am 8. Mai entlassen. Vom 1. November 1933 an ist er an der Schule Kirchstraße tätig, wohin er – verbunden mit einer Degradierung – strafversetzt worden ist. Sein Sohn, später Universitätsprofessor, wurde Führer in der HJ.

Der Lehrer Karl Ku. wird schon am 13. März, dem Tag nach der Gemeindewahl, verhaftet. Er wohnt in Troisdorf in der Fischerstraße und ist Vorsitzender der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Menden.

Johann B. (SPD und Reichsbanner) aus der Uferstraße 17 wird am 12. oder 13. März verhaftet, kommt aber am 15. März um 19 Uhr wieder frei. Er und Jean W. (ebenfalls aus der Uferstraße) werden im März zwar noch in den Mendener Gemeinderat gewählt, Ende Juni aber wegen ihrer SPD-Mitgliedschaft aus diesem Gremium ausgeschlossen.

Julius H., Büroangestellter, Windgassenplatz 3, kommt vom 30. Juni bis zum 3. August 1933 wegen „aufhetzende[r] Redensarten der Regierung und Bewegung[!]“ ein zweites Mal in Schutzhaft. Er war bereits am 2. oder 5. Mai aus unbekanntem Grund und für unbekannte Zeit verhaftet worden.

Bild 1: Ein Schutzhaftbefehl („Ausfertigung“), der aus unbekannten Gründen in den Akten verblieben ist. Bild 2: Die neue Staatsmacht – ein Schutzpolizist (links) und ein SA-Mann (rechts), der „Hilfspolizist“ geworden ist.

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Folge 49. März 1933 – Jüdische Geschäfte

Die Juden sind neben den Kommunisten und Sozialdemokraten die zweite Bevölkerungsgruppe, der die Nazis schon vor 1933 deutlich genug den Kampf angesagt haben. Auch hier warten sie nicht lange mit den ersten Aktionen. Bereits im März 1933 starten sie den sogenannten „Judenboykott“: SA-Männer ziehen mit Schildern vor jüdischen Geschäften auf und warnen die Passanten: „Deutsche, wehrt euch! Kauft nicht bei Juden!“

So auch in Troisdorf vor den Geschäften „Ehape“ und „Hollandia“ an der Kölner Straße – am 9. März, drei Wochen vor dem reichsweit propagierten „Boykotttag“ des 1. April.

Bürgermeister Langen wird als Chef der Ortspolizeibehörde an diesem Donnerstagnachmittag von den Geschäftsleuten alarmiert. Er verbietet den SA-Leuten jegliche „Geschäfts- und Verkehrsstörung“, hat damit aber keinen Erfolg – im Gegenteil. Am Tag darauf, kurz vor 12 Uhr,

„erschienen vor den oben genannten Geschäften eine Anzahl SS.- und SA.-Leute von auswärts, anscheinend von Siegburg, und verboten den Geschäftsinhabern den weiteren Verkauf. Die Geschäfte wurden geschlossen und auf die Fenster die Aufschrift gesetzt: ‚Von der SS. geschlossen‘.“

Weder die dort postierten Polizisten, denen man sagt, es handle sich um eine Maßnahme der Kölner Gauleitung der NSDAP, noch der Bürgermeister, der inzwischen erfahren hat, dass in Nachbargemeinden dasselbe geschehen ist, sehen sich imstande, diesen Gewaltakt zu verhindern oder rückgängig zu machen. Vielmehr meldet Langen dem Landrat am Freitag, dem 10. März, abends: „Zur Vermeidung unzweckmäßiger Weiterungen [habe ich] von polizeilichen Maßnahmen Abstand genommen.“ Armseliger kann der oberste kommunale Beamte seine Kapitulation vor der braunen Gewalt nicht ausdrücken.

Die gewaltsam geschlossenen Geschäfte öffnen zwar am Freitag gegen 18 Uhr, nachdem die SA abgezogen ist, noch einmal kurz; am Samstag um 8 Uhr ist die SA aber wieder zur Stelle, verfügt erneut die Schließung und überwacht anschließend deren Einhaltung.

Dabei konnten sich die SA-Leute einig wissen mit dem neuen preußischen Innenminister und damit Chef der Polizei, Göring. Am Abend desselben 11. März sagt Göring in Essen:

„Ich habe erst angefangen zu säubern, es ist noch längst nicht fertig […]. Wenn sie sagen, die Bevölkerung ist in furchtbarer Erregung, weil jüdische Warenhäuser vorübergehend geschlossen waren, so frage ich: Ist es nicht natürlich, wenn wir Deutsche endlich erklären: Kauft nicht bei Juden, sondern beim deutschen Volk. Ich werde die Polizei rücksichtslos einsetzen, wo man das deutsche Volk zu schädigen weiß. Aber ich lehne es ab, dass die Polizei eine Schutztruppe jüdischer Warenhäuser ist. Es muss endlich einmal der Unfug aufhören, dass jeder Gauner nach der Polizei schreit. Die Polizei ist nicht dazu da, die Gauner, Strolche, Wucherer und Verräter zu schützen. Wenn sie sagen, da und dort sei einer abgeholt und misshandelt worden, so kann man nur erwidern: Wo gehobelt wird, fallen Späne. Wir haben jahrelang die Abrechnung mit den Verrätern angekündigt.“

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Folge 512. März 1933 – Die Gemeindewahl

Welcher Geist nach dem 30. Januar durch das Troisdorfer Rathaus wehen soll, führen die Nazis nach der Reichstagswahl (5. März), aber noch vor der Gemeindewahl (12. März) allen Mitbürgern deutlich vor Augen: Am 7. März hissen sie vormittags – angeblich auf höhere Anordnung – auf dem Rathaus an der Poststraße die Hakenkreuzfahne. Juristisch und protokollarisch ist es (noch) ein Unding, eine Parteifahne auf einem öffentlichen Gebäude aufzuziehen. Freilich sind die Troisdorfer Nazis nicht die einzigen; ähnliches ist aus anderen Orten überliefert, etwa aus Bad Godesberg. Sie tun auch nur das, worum der neue preußische Innenminister Hermann Göring scheinheilig gebeten hat:

„In der Freude über den außerordentlichen Wahlerfolg [bei den Reichstagswahlen] hat die Bevölkerung vieler Orte das Hissen der Hakenkreuzfahne auf staatlichen und kommunalen Dienstgebäuden gefordert und durchgesetzt. Ich bitte, dieser verständlichen Volksstimmung in den nächsten Tagen Rechnung zu tragen.“

Der Bürgermeister von Bad Godesberg, Zander, hatte allerdings noch am 27. Februar die auf der Godesburg aufgezogene Fahne entfernen lassen und Strafantrag gegen die Godesberger NSDAP wegen Hausfriedensbruchs gestellt. Aus Troisdorf ist vergleichbarer Widerstand nicht überliefert.

Gemeinderatswahl Troisdorf, 12. März 1933
ListeStimmen
Zentrum1.617
NSDAP1.146
Gemeinnützige Interessengemeinschaft1.048
SPD425
KPD199
andere290

Hakenkreuzfahne hin, Hakenkreuzfahne her: Die Gemeindewahl am 12. März bringt den Nazis in Troisdorf einen schönen Erfolg. Sie sind zum ersten Mal im Gemeinderat vertreten, und zwar mit fünf Gemeindeverordneten (GV): Nikolaus Ihrlich, Wilhelm Pütz, Peter Reinartz, Arthur Schellberg und Peter Steinmetz.

Damit stellen sie nach dem Zentrum (8 GV) und gleichauf mit der „Gemeinnützigen Interessengemeinschaft“, hinter der sich der Haus- und Grundbesitzerverein verbirgt, die zweitstärkste Fraktion. Gemessen an der Reichstagswahl vom Sonntag zuvor haben die Nazis aber – wie andere Parteien auch – beträchtlich an Stimmen verloren: Von 1.663 (Reichstag) ist ihr Stimmenaufkommen auf 1.146 (Gemeinde) gesunken. Und mit 5 von 22 Sitzen im Gemeinderat stellt die NSDAP keineswegs eine irgendwie beeindruckende Größe dar. Wie im Reichstag auf die Deutschnationale Volkspartei (DNVP) und das Zentrum, so sind die Nazis auch im Troisdorfer Gemeinderat auf den guten Willen der ansonsten so verhassten Parteien der „Weimarer Systemzeit“ angewiesen, vor allem des Zentrums, der Partei des politischen Katholizismus.

Die Linke, im Gemeinderat mit drei Sitzen vertreten (Odenthal und Schneider, SPD; Saal, KPD), kann schon nicht mehr mitreden, weil diese drei am Tag nach der Wahl, dem 13. März, verhaftet werden. An der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates am 4. April nehmen sie nicht teil: Odenthal wird erst am 8. April entlassen; Saal, bereits am 30. März freigekommen, darf nach einem besonderen Runderlass des preußischen Innenministers vom 20. März nicht mehr teilnehmen, da die Vertreter der KPD „sämtlich unter dem Verdacht des Hochverrats stehen. Ihre Ladung hat daher zu unterbleiben.“ Saal verzichtet am 2. April auf sein Mandat; Schneider ist „abwesend m[it] E[ntschuldigung]“.

Zur Mitglieder- oder gar Wählerstruktur der Troisdorfer NSDAP im Frühjahr 1933 lässt sich nicht viel Gesichertes sagen, weil die Quellenbasis schmal ist: Überliefert sind die Kandidatenlisten zur Gemeindewahl und die Wahlergebnisse für Reichstag und Gemeinderat. In der Kandidatenliste überwiegen die „bürgerlichen“ Berufe (10 von 16); sechs Kandidaten sind als „Arbeiter“ zu betrachten (4 Schlosser, 1 Elektriker, 1 Kraftfahrer). Die zehn „Bürgerlichen“ setzen sich zusammen aus 4 kaufmännischen Angestellten, 1 Ingenieur, 1 Landwirt, 1 Gastwirt, 1 Treuhänder, 1 Reichsbahn-Betriebsassistenten und 1 Buchhalter.

Damit fällt die Troisdorfer Zusammensetzung nicht aus dem allgemein bekannten Rahmen: Die NSDAP war die „gewaltige Sammelpartei der Mittelschichten“, die Partei des radikalisierten und verängstigten Kleinbürgertums. Die „guten“ Bürger (Lehrer, Ärzte, Fabrikanten) waren im Zentrum oder – wenn sie „nationaler“ dachten – im „Nationalen Block“.

Bild 1: Der Gemeinderat von Troisdorf. In der Mitte, unter der Büste des Reichspräsidenten Hindenburg, Bürgermeister Langen (Zentrum), rechts neben ihm (in Uniform) der Beigeordnete Steinmetz (NSDAP). Das Foto entstand um den 4. April. (Quelle: Stadtarchiv Troisdorf)

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Folge 64. April 1933 – Der Gemeinderat

Die NSDAP hatte am 12. März 1933 bei den Gemeinderatswahlen in (Alt-)Troisdorf 1.146 Stimmen und damit 5 Sitze errungen. Beeindruckend war das nicht: Das Zentrum lag mit 1.617 Stimmen und 8 Sitzen weit vorn, die „Gemeinnützige Interessengemeinschaft“ mit 1.048 Stimmen und 5 Sitzen gleichauf. SPD (2 Sitze) und KPD (1 Sitz) waren weit abgeschlagen.

Umso verblüffender ist, wie schnell die NSDAP die politische Vertretung in die Hand bekam. Das begann schon mit der Einladung zur konstituierenden Sitzung des neuen Gemeinderates. Bürgermeister Matthias Langen ließ zwei Einladungen in den Zeitungen veröffentlichen: eine am 27. März und eine am 1. April. Die erste war der Standardtext zu einer Standardveranstaltung, die zweite eine Einladung zu einer „nationalen Kundgebung“, die nur noch „verbunden ist mit kurzer Gemeinderatssitzung“.

Diese Kundgebung findet nicht im Rathaus an der Poststraße statt, sondern im Saal des NSDAP-Mitglieds Thiesen, ebenfalls in der Poststraße. Der Saal ist festlich geschmückt mit Fahnen in Schwarz-Weiß-Rot, des Stahlhelms und vier Hakenkreuzfahnen. Im Stadtarchiv Troisdorf sind Fotos eines unbekannten Fotografen erhalten, und drei Zeitungen berichten ausführlich über diese Gemeinderatssitzung, die eine von ihnen eine „Weihestunde“ nennt.

Demnach marschiert die NS-Prominenz auf: Kreisleiter, stellvertretender Kreisleiter, der Siegburger Staatskommissar, der Leiter des Finanzamtes, der Troisdorfer Staatskommissar. Der Männergesangverein Cäcilia singt („Wo die alten Eichen rauschen“), die Musikkapellen des Stahlhelms und der SA spielen Stücke aus alter Zeit und das Deutschlandlied. Im Saal und auf der Bühne sitzen Vertreter der Geistlichkeit, der Behörden und Vereine, Schulkinder und Bürger.

Eröffnet wird die Sitzung nicht von Bürgermeister Langen, sondern von NSDAP-Staatskommissar Naas, der alle herzlich begrüßt und der Gefallenen des Weltkrieges gedenkt – wozu eigentlich?

Langen verpflichtet dann die 18 anwesenden Gemeindeverordneten – die Vertreter von SPD und KPD sind zu diesem Zeitpunkt noch in „Schutzhaft“. Zu Beigeordneten werden u. a. Peter Steinmetz (NSDAP), Amandus Hagen, Dr. Carl Mannstaedt und Franz Braschoss gewählt.

Mit dem Standardantrag, sowohl dem Reichspräsidenten als auch dem Reichskanzler die Ehrenbürgerschaft anzutragen, bringt die NSDAP-Fraktion das Zentrum dazu, der Unterwerfungsadresse an den Nazi-Kanzler zuzustimmen – ein plumper Trick, der damals überall in Deutschland verfangen hat. Niemand will oder kann dem hochverehrten Reichspräsidenten Paul von Hindenburg, dem „Sieger von Tannenberg“, diese Ehrerbietung verweigern. Hatten doch im März 1932 die meisten der hier Anwesenden – von Bürgermeister Langen bis zum Rentner Taube – Hindenburgs Kandidatur zum Reichspräsidenten gegen Hitler öffentlich unterstützt.

Bürgermeister Langen (Zentrum) befürwortet diesen Antrag ausdrücklich. Dass jemand verlangt hätte, ihn in zwei Anträge aufzuspalten, über die man unterschiedlich hätte abstimmen können, ist nicht überliefert – weder hier noch anderswo.

Langen „gab ferner bekannt“, dass u. a. die Poststraße in „Adolf-Hitler-Straße“ und die Friedrich-Ebert-Straße in „Claus-Clemens-Straße“ umbenannt worden seien. Clemens war ein junger Nazi, der vor 1933 bei einer Straßenschlacht in Bonn erschossen worden war; er hatte eine Zeit lang in dieser Straße gewohnt.

Langen „betonte die Bereitwilligkeit, in Einigkeit mitzuarbeiten am Wiederaufbau unseres Vaterlandes. Dann forderte er die Wiederherstellung der Selbstverwaltung und das Wiederkehren von Sauberkeit und Gerechtigkeit in den einzelnen Verwaltungen.“ Was sich hinter diesen verquasten Formulierungen verbirgt, wird wohl das Geheimnis des Reporters des „Westdeutschen Beobachters“, der Nazi-Zeitung, bleiben.

Klarer wird es wieder, wenn er schreibt, Langen habe „ein dreifaches Heil auf diese Führer unseres Volkes“ ausgebracht. Ihm steckt wahrscheinlich noch der Schrecken in den Knochen, war er doch drei Wochen zuvor für vier Tage aus dem Amt gejagt worden.

Ebenso unmissverständlich spricht der Fraktionsvorsitzende des Zentrums, Dr. Wilhelm Hamacher. Er erklärte, „an dem Aufbau tatkräftig mitzuarbeiten und alles Gewesene zu vergessen. Zur Bekräftigung seiner Worte bot er den anderen Fraktionsführern seine Rechte, welches dankbar anerkannt wurde.“

Der Rentner Felix Taube von der „Gemeinnützigen Interessengemeinschaft“ jubelt, dass die „marxistische Herrschaft endlich gebrochen sei“ – als ob in Troisdorf SPD und KPD jemals „geherrscht“ hätten! Aber er hat ja auch das Reich im Sinn, das Vaterland, die Nation …

Den Anträgen der NSDAP (Ehrenbürgerschaften, Straßennamen) wird „einstimmig“ und „freudig“ zugestimmt. Heißt das: mit den Stimmen des Zentrums? Haben sich Dr. Hamacher und seine Fraktion beim Antrag auf die Ehrenbürgerschaften durch den Namen „Hindenburg“ von den Nazis hereinlegen lassen? Haben sie den ersten Reichspräsidenten Friedrich Ebert (SPD) symbolisch gegen irgendeinen NS-Märtyrer geopfert? Der „Westdeutsche Beobachter“ lügt nicht, wenn er schreibt, Hamacher habe „die prinzipielle Bereitschaft zur tätigen Mitarbeit“ erkennen lassen; der Stadt-Anzeiger berichtet ebenso. Auch das offizielle Protokoll formuliert:

Namens der Zentrumsfraktion sprach Herr Dr. Hamacher. Er betonte, dass die Zentrumsfraktion gewillt und bereit sei, mit den übrigen Fraktionen zusammenzuarbeiten, und bot allen Parteiführern die Hand.

Ohne auch nur den Anschein von Widerstand zu erwecken, lassen die bürgerlichen Parteien die Republik fallen. Vielleicht erhofften sich Hamacher und seine Freunde von ihrem „Nicht-dagegen-Sein“ irgendwelche Freiräume. Wenn man sagt, „Weimar“ sei eine „Republik ohne Republikaner“ gewesen, so sind damit auch die bürgerlichen Umfaller gemeint.

Meinungsverschiedenheiten hat es im Troisdorfer Zentrum vielleicht doch gegeben: Am 11. Mai legen Alois Müller und Dr. Forsbach ihre Mandate nieder; für sie rücken Franz Broermann und W. Lohmar nach – bis auch die übrigen Parteien verboten werden (Juni/Juli 1933). Am folgenden Tag wird Langen endgültig vom Dienst suspendiert, obwohl er noch schnell am 1. Mai vom Zentrum in die NSDAP übergetreten ist.

Bei der dritten Sitzung des Gemeinderates am 21. Juni 1933 haben sich die Reihen weiter gelichtet: Schneider und Udert (SPD) haben ihr Mandat niedergelegt – niederlegen müssen. Auch sie werden den Brief des Landrats erhalten haben, in dem ihnen „aufgegeben“ wurde, sich der weiteren Ausübung ihres Mandats zu „enthalten“. Der (NS-)Beigeordnete Steinmetz macht die neuen Zentrumsmitglieder Lohmar und Broermann darauf „aufmerksam, dass sie ihr Amt im Sinne des Nationalsozialismus auszuüben haben“.

Tags darauf wird die SPD im ganzen Reich verboten, am 5. Juli löst sich das Zentrum unter Brüning selbst auf, am 14. Juli werden mit dem „Gesetz gegen die Neubildung von Parteien“ alle Parteien außer der NSDAP verboten.

In der vierten Gemeinderatssitzung am 30. Juni 1933 verkündet der neue Bürgermeister Peter Josef Reinartz stolz, er sei nicht gewählt, sondern „mit dem Willen unseres Volkskanzlers Hitler an die erste Stelle der Troisdorfer Gemeinde berufen worden“. Und selbst jetzt noch – Ende Juni 1933! – gibt Dr. Hamacher für das Zentrum „die Erklärung loyaler Mitarbeit ab“. Die sieht dann so aus, dass er „wünscht, dass die Kirchstraße ihrer Bedeutung wegen bei der Herrichtung asphaltiert werde“. Dr. Hamacher wohnt in der Kirchstraße 39.

Foto: „Das ist der Gemeinderat, der am [4. April] 1933 dem Diktator Hitler das Ehrenbürgerrecht der Gemeinde Troisdorf verlieh.“ (Beschriftung auf der Rückseite)

Zur Datierung: Peter Steinmetz (2), Ortsgruppenleiter der NSDAP und GV, wird Erster Beigeordneter und scheidet als GV aus (Anzeiger vom 5. 4. 1933). Als solcher sitzt er rechts neben Bürgermeister Langen (1), der ab dem 15. 5. beurlaubt ist (Anzeiger vom 12. 5. 1933). Amandus Hagen (3) ist „am Samstag“ aus der Schutzhaft entlassen worden (Anzeiger vom 1. 5. 1933).

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Folge 721. April 1933 – Ein Leserbrief

In Schutzhaft landen auch zwei Troisdorfer, die mit den „gemeingefährlichen Bestrebungen“ von SPD oder KPD nichts zu schaffen haben; ihre Schutzhaft ist allerdings – wenn man den amtlichen Verlautbarungen glaubt – eine tatsächliche „Schutz“-Haft.

Amandus Hagen, Zementfabrikant, Bauunternehmer und Beigeordneter in einer Person, schreibt einen Leserbrief, der am 24. April 1933 im „Anzeiger für Troisdorf […] und Umgegend“ (Verleger Alex Möller) erscheint. Darin verwahrt sich Hagen gegen einen Artikel mit der Überschrift „Klüngel und Korruption“, den der „Westdeutsche Beobachter“, die NS-Zeitung, am 21. April abgedruckt hatte. Hagen schließt den ansonsten faden Leserbrief mit den Sätzen:

Es ist sehr bedauerlich, wenn Zeitungen solche Vorwürfe und Unwahrheiten von jedwedem Denunzianten in die Öffentlichkeit bringen, und ich muss es jedem rechtlich denkenden Menschen überlassen, sich hierüber eine eigene Meinung zu bilden.

Im übrigen bemerke ich, dass mein Unternehmen sowie meine politische Einstellung anerkanntermaßen stets einwandfrei waren, auch zu der Zeit, in der sich andere Elemente separatistisch betätigt haben.

[gez.] Amandus Hagen

Das bleibt nicht ohne Folgen: Bürgermeister Langen und Staatskommissar Heinz Naas (NSDAP) werden aktiv. Langen schreibt dem Landrat einen Brief, Naas fährt nach Siegburg und spricht mit Regierungsassessor Thiel. Langen schreibt:

Der Artikel ist m[einer] A[nsicht] nach geeignet und dazu angetan, in der Öffentlichkeit unliebsame Diskussionen usw. hervorzurufen. Ich bitte dortseits um Entscheidung, ob und evtl. welche Maßnahmen gegen den Zeitungsverleger zu ergreifen sind.

Wohlgemerkt: Langen fragt nur nach „Maßnahmen“ gegen Möller. In Siegburg malt Naas ein düsteres Bild: Die Brüder Be., die sich von Hagens letztem Satz angesprochen fühlten, hätten „gedroht, sich an Hagen und Möller vergreifen zu wollen“. Die Be. hatten ebenfalls ein Baugeschäft, beide Söhne waren in der Partei bzw. der SS. Mit seinem letzten Satz spielt Hagen auf die separatistischen Aktivitäten bis 1923 an, als im ganzen Rheinland bis hinauf in die Pfalz eine kleine Minderheit lokaler Politiker die Loslösung von Preußen betrieb.

Landrat Buttlar lehnt eine Schutzhaft zunächst ab, lässt sich dann aber von Naas umstimmen. Auch Bürgermeister Langen scheint am Telefon irgendwann umgeschwenkt zu sein; auch er hält Schutzhaft jetzt „für geboten“. Naas hat nämlich kategorisch erklärt, „persönlich keine Gewähr für die Sicherheit der beiden Personen übernehmen zu können“. Und dennoch ist Buttlar die Sache nicht geheuer: Die erste Formulierung („verfüge ich […] polizeiliche Verwahrung“) lässt er abschwächen („stelle ich anheim“). Außerdem befristet er die mögliche Schutzhaft bis zum 29. April.

An diesem Tag erhält der Landrat einen Anruf vom Regierungspräsidenten in Köln, Hagen und Möller zu entlassen; um 9.30 Uhr sind sie nicht mehr in „Schutz“-Haft.

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Folge 812. Mai 1933 – Der Rücktritt von Bürgermeister Langen

Am 12. Mai 1933 endet die Amtszeit von Bürgermeister Matthias Langen. Formal tritt er auf eigenen Wunsch zurück, in Wirklichkeit wird er aus dem Amt gejagt. Was war geschehen?

Matthias Langen, Jurist, 46 Jahre alt, ist seit 1927 Bürgermeister der Gemeinde Troisdorf. Hier – wie im gesamten Rheinland – gibt es seit Kaisers Zeiten eine starke Zentrumspartei. Bei der Kommunalwahl 1929 hatte das Zentrum etwa 45 % der Stimmen erhalten, 1933 immerhin noch 34 % – und das, obwohl die Nazis seit Hitlers Regierungsantritt am 30. Januar heftigen Terror auf die Bevölkerung ausübten.

Gemäß ihrer Ideologie haben die Nazis, die nirgendwo die Mehrheit hatten, sofort den totalen Zugriff auf Deutschland und die Deutschen geprobt. Keinem Beamten – vom Minister bis zum letzten Dorfpolizisten – ließen sie die Möglichkeit, sich mit den üblichen Methoden („Das haben wir immer so gemacht“ o. ä.) diesem Zugriff zu entziehen.

Am 13. März, dem Tag nach der Gemeinderatswahl, schickt der „Bevollmächtigte der Nationalen Regierung für den Siegkreis“ Bürgermeister Langen kurzerhand in Zwangsurlaub – am selben Tag ebenso seine Kollegen Lürken (Bonn), Zander (Godesberg), Nücker (Oberkassel) und Adenauer (Köln), am 12. April Dr. Lehr (Düsseldorf). Bereits am Samstag vor der Wahl war der Bochumer Oberbürgermeister Dr. Ruer von den örtlichen Nazis in seinem Büro unter Androhung der Schutzhaft gezwungen worden, sein Amt niederzulegen.

Solche hemdsärmeligen Entlassungen – etwas anderes ist es nicht – gehen dem Regierungspräsidenten in Köln dann doch zu weit. Er sieht die Gefahr, dass durch dieses Wildwest-Personalkarussell „der geordnete Gang der Verwaltung erheblich gestört wird“, und teilt den Landräten mit, dass Beurlaubungen seiner vorherigen schriftlichen Genehmigung bedürften; dies möchten sie bitte auch den Mitgliedern der NSDAP mitteilen.

Am Donnerstag, dem 16. März, nachmittags erhalten Langen und ein weiterer Beamter der Gemeindeverwaltung die Nachricht, dass die „Beurlaubung“ aufgehoben sei. Eine Zeitung schreibt:

„Die vielen Wünsche innerhalb aller Kreise der Bevölkerung, die auf der Straße oder am Biertisch sowie in einer Fülle von Schreiben und Telefonanrufen der Hoffnung Ausdruck gaben, dass Bürgermeister Langen baldigst die Leitung der Gemeinde wieder übernehme, sind am Donnerstagnachmittag in Erfüllung gegangen.“

Den anderen genannten (Ober-)Bürgermeistern war eine Rückkehr ins Amt nicht vergönnt.

Am 21. März, dem „Tag von Potsdam“, an dem der neugewählte Reichstag in der Potsdamer Garnisonkirche eröffnet wird, gibt es wie überall in Deutschland auch in Troisdorf eine große Feier. Am Abend veranstalten die „nationalen“ Verbände einen Fackelzug, die Musikkapellen spielen, ein Feuer wird entzündet, Raketen steigen auf. Bürgermeister Langen ruft seine Mitbürger auf, „alles Trennende zurückzustellen“ und der neuen Regierung treue Gefolgschaft zu leisten, bevor zum Abschluss das Deutschland- und das Horst-Wessel-Lied („Die Fahne hoch …“) gesungen werden.

Ende März zwingen die Nazis den Bürgermeister, die konstituierende Sitzung des Gemeinderates in eine nationale Feier umzuwandeln, bei der er nur noch eine Randfigur ist. Obwohl sie nur 5 von 22 Sitzen haben, diktieren sie Ablauf und Gestaltung. Der Gemeindeverordnete Peter Steinmetz (NSDAP) wird Erster Beigeordneter, obwohl seine Fraktion nicht mehr Sitze hat als die „Gemeinnützige Interessengemeinschaft“.

Am 4. April tagt der neue Gemeinderat zum ersten Mal – ohne die GV von KPD und SPD, die in „Schutzhaft“ sind.

Gemeinderatswahlen 12. März 1933 im Vergleich
ParteiTroisdorfBonnBeuelGodesberg
StimmenSitzeSitzeSitzeSitze
Zentrum1.6178181110
NSDAP1.14651789
Gemeinnützige Interessengemeinschaft (GIG)1.0485–––
SPD4252533
KPD1991321
NAB2901–––
andere––513

Bürgermeister Langen gibt bekannt, dass er zwei Straßen nach Nazis benannt hat: die Poststraße, an der das Rathaus liegt, in „Adolf-Hitler-Straße“ und die Friedrich-Ebert-Straße (nach dem verstorbenen sozialdemokratischen Reichspräsidenten) in „Claus-Clemens-Straße“ – nach einem Nazi-Schläger, der bei einer Schießerei zwei Jahre zuvor ums Leben gekommen war.

Langen

Damit hat Langen die neuen Machthaber kaum zufriedengestellt; sie behaupten, er segle „im Fahrwasser der Marxisten“. Auch dass er am 1. Mai noch schnell in die NSDAP eintritt, rettet ihn politisch nicht mehr. Denn schon seit einiger Zeit ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen ihn wegen angeblich unsauberer Finanzgeschäfte; so soll er etwa seinen Dispositionsfonds von jährlich 500 Reichsmark unsauber geführt haben.

Am 12. Mai gibt Langen auf. Er schreibt an den Landrat: „Zu meiner Erholung bitte ich, mir von Montag, dem 15. 5. 33, ab einen Urlaub von vier Wochen zu erteilen.“

Keine der Anschuldigungen hat Bestand; das Verfahren wird im Oktober 1933 eingestellt. Langen ist da aber schon seit August 1933 mit einem Ruhegehalt von 4.000 RM jährlich in den Ruhestand versetzt. Sein reguläres Gehalt bezieht er inzwischen von der Dynamit AG (DAG).

Zweite Karriere nach 1945

Nach 1945 beginnt Langen seine zweite Karriere als Gemeindedirektor. 1946 bewirbt er sich für dieses Amt, das nach dem Willen der britischen Besatzer strikt von dem des gewählten Vorsitzenden des Gemeinderates getrennt ist.

Der neue Landrat teilt dem Troisdorfer Bürgermeister am 17. 1. 1946 mit, die britischen Behörden hätten die Personalfragebögen der Gemeindebediensteten – auch der ehemaligen – geprüft; danach „kann Langen eingestellt werden, wenn unbedingt nötig“. Der Troisdorfer Entnazifizierungsausschuss stuft Langen als „only nominal member“ ein; der Entnazifizierungshauptausschuss für den Regierungsbezirk Köln hat am 7. 3. 1947 „no objections to employment“, weil „nothing adverse found“; und auch der britische Sicherheitsoffizier vermerkt „may be employed“. In der Troisdorfer Stellenanzeige vom 13. 8. 1946 waren ehemalige Parteigenossen („Pgs“) ausdrücklich ausgeschlossen worden.

Bei der ersten Gemeindewahl nach 1945, am 15. 9. 1946, entfallen auf die kurz zuvor gegründete CDU 11 Sitze, auf das Zentrum 6, die SPD 3 und die KPD 1 Sitz. Bei der Wahl des Gemeindedirektors am 29. 10. 1946 – also vor dem Abschluss seiner Entnazifizierung – erhält Langen 12 Stimmen, der Gegenkandidat Kutzner 5; drei „weiße Stimmzettel“ werden abgegeben; Agnes Klein (SPD) fehlt.

Langen bleibt Gemeindedirektor bis 1954.

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Folge 914. Juli 1933 – Zwangssterilisation und „Euthanasie“

Am 14. Juli 1933 erlässt die NS-Regierung ein Gesetz, dessen Tragweite den wenigsten Zeitgenossen bewusst ist; sie nennt es scheinheilig „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“. Am Ende des Weges, den es eröffnet, steht der Tod Hunderttausender, darunter sieben Menschen aus Alt-Troisdorf.

Mit dem Gesetz stellen sich die Nazis einen Freibrief aus, um in den folgenden Jahren Hunderttausende Menschen unfruchtbar zu machen: Menschen mit „angeborenem Schwachsinn“, Schizophrene, manisch-depressive Personen, Epileptiker, Menschen mit erblicher Blindheit oder Taubheit und nicht zuletzt Alkoholiker. Zugleich werden sogenannte „Erbgesundheitsgerichte“ eingerichtet, besetzt mit einem Juristen als Vorsitzendem und zwei Medizinern.

In ihrem primitiven Wahn von „Rassenhygiene“ sprechen Hitler und seine Schergen kranken oder behinderten Menschen – und denen, die sie dafür halten – das Recht ab, sich fortzupflanzen; durch Auslese (später: „Ausmerze“) wollen sie das „lebensunwerte Leben“ aus der „deutschen Volksgemeinschaft“ tilgen.

„Es ist eine Halbheit, unheilbar [geschlechts]kranken Menschen die dauernde Möglichkeit einer Verseuchung der übrigen gesunden zu gewähren. Es entspricht dies einer Humanität, die, um dem einen nicht weh zu tun, hundert andere zugrunde gehen lässt. Die Forderung, dass defekten Menschen die Zeugung anderer ebenso defekter Nachkommen unmöglich gemacht wird, ist eine Forderung klarster Vernunft und bedeutet in ihrer planmäßigen Durchführung die humanste Tat der Menschheit. Sie wird Millionen von Unglücklichen unverdiente Leiden ersparen, in der Folge aber zu einer steigenden Gesundheit überhaupt führen.“ (Adolf Hitler, 1925)

Und einen Schritt weiter:

„Wir werden vielleicht eines Tages zu der Auffassung heranreifen, dass die Beseitigung der geistig völlig Toten kein Verbrechen, keine unmoralische Handlung, keine gefühlsmäßige Rohheit, sondern einen erlaubten nützlichen Akt darstellt.“

Das schrieb nicht Hitler, sondern bereits 1920 der Strafrechtler Karl Binding (gemeinsam mit dem Psychiater Alfred Hoche), freilich unter dem Eindruck der zahllosen Opfer des Weltkrieges. Der Boden war bereitet.

Im Herbst 1939 gibt Hitler dann mit einem einzigen Satz den Befehl zum Töten:

„Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, daß nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann.“

Bis zum Sommer (!) 1945 fallen mehr als 100.000 Menschen in Europa der „Euthanasie“ zum Opfer – einem Programm, mit dem die Nazis systematisch „lebensunwertes Leben“ vernichteten.

Rechenaufgaben für die Schule

Doch zunächst rechnen Kinder in der Schule:

„[Aufgabe] 63. Der jährliche Reichszuschuss an die Heilanstalten wird mit 350.000.000 M angegeben, die tatsächlichen Kosten der Pflegeanstalten sind aber das Dreifache dieser Summe. Eine fünfköpfige Familie verbraucht monatlich etwa 120 M. Wievielmal soviel gesunde Volksgenossen könnten um den wirklichen Gesamtbetrag ein Jahr lang erhalten werden gegenüber den 472.000 Erbkranken?“

„Aufgabe 95: Der Bau einer Irrenanstalt erfordert 6 Millionen RM. Wie viele Siedlungen zu je 15.000 RM hätte man dafür bauen können?“

„Aufgabe 97: Ein Geisteskranker kostet täglich etwa 4 RM, ein Krüppel 5,50 RM, ein Verbrecher 3,50 RM. In vielen Fällen hat ein Beamter täglich nur etwa 4 RM, ein Angestellter kaum 3,50 RM, ein ungelernter Arbeiter noch keine 2 RM auf den Kopf der Familie.

a) Stelle diese Zahlen bildlich dar. – Nach vorsichtigen Schätzungen sind in Deutschland 300.000 Geisteskranke, Epileptiker usw. in Anstaltspflege;

b) Was kosten diese jährlich bei einem Satz von 4 RM?

c) Wieviel Ehestandsdarlehen zu je 1.000 RM könnten – unter Verzicht auf spätere Rückzahlung – von diesem Geld jährlich ausgegeben werden?“

Sieben Troisdorfer Opfer

Aus Troisdorf werden „Martha“ 1934, „Oskar“ 1937, „Kurt“, „Herbert“, „Gisela“ und „Änne“ zu einem unbekannten Zeitpunkt unfruchtbar gemacht (alle Namen sind geändert). Niemand überlebt.

Martha, Ehefrau eines untergetauchten Troisdorfer Kommunisten und Mutter eines kleinen Kindes, verkraftet diese bedrohliche Lage offenbar nicht und wird im Winter 1933/34 mit dem vagen Verdacht auf Schizophrenie in die Kölner Psychiatrie eingeliefert. Der untersuchende Arzt (in den 1950er Jahren Leiter der Psychiatrie in Bonn) bestätigt die Diagnose in einem Gutachten, das heute sehr fragwürdig erscheint. Daraufhin ordnet das „Erbgesundheitsgericht“ Köln die Unfruchtbarmachung an, die am 2. Oktober 1934 in der Frauenklinik der Universität Köln durchgeführt wird. Kurz nach dem 10. Juni 1941 wird Martha mit 55 anderen Patienten in der „Heil- und Pflegeanstalt“ (HPA) Hadamar bei Limburg mit Kohlenmonoxid getötet. Ihre Leiche wird sofort verbrannt, die Asche auf einer Wiese neben der Anstalt verstreut. Ihr Ehemann, damals Soldat, erhält einen jener berüchtigten „Trostbriefe“, in dem ihm die unbekannte Heil- und Pflegeanstalt Bernburg an der Saale mitteilt, seine Frau sei dort plötzlich und unerwartet verstorben; wegen (angeblicher) Seuchengefahr seien die Tote und ihre persönlichen Gegenstände sofort verbrannt worden. Die Anstalt bietet ihm die Übersendung der Urne an.

Oskar, etwa 1890 geboren, geistig behindert, wohnt in der Taubengasse in Troisdorf. 1937 wird ihm vorgeworfen, sexuelle Kontakte mit Kindern und mit einem Mann gehabt zu haben. Ob das zutrifft, lässt sich heute nicht mehr feststellen; die Akten sind verloren. Auch er wird nach einem Beschluss des „Erbgesundheitsgerichts“ Bonn in der HPA Düren unfruchtbar gemacht und am 20. August 1941 in Hadamar ermordet.

Kurt und Herbert, zwei Brüder, beide geistig behindert, beide um die Jahrhundertwende geboren, werden ebenfalls in Hadamar ermordet, angeblich am 17. und 19. Februar 1941. Ihre Urnen werden auf dem Kölner Westfriedhof bestattet.

Magdalena, 1875 geboren, wird möglicherweise am selben Tag wie Herbert in Hadamar ermordet. Ihre Urne liegt auf dem Troisdorfer Waldfriedhof.

Gisela, 1884 geboren, wird ebenfalls in Hadamar ermordet, angeblich am 30. Juni 1941. In Hadamar sind allein im Jahr 1941 über 10.000 Menschen ermordet worden.

Änne, 1888 geboren, wohnhaft in Spich, wird am 28. Juli 1944 in Meseritz-Obrawalde (polnisch: Międzyrzecz) ermordet – wie Tausende andere durch die Verabreichung von „Luminal“ oder „Morphium-Scopolamin“, durch Luftinjektionen oder durch Nahrungsentzug. Sie durfte etwas länger leben, weil sie bzw. ihre Familie selbst für die Kosten der Pflege aufkam und dem Reich so Ausgaben ersparte.

Das Pflegeheim in Sieglar

Was zwischen 1941 und 1945 im St.-Josefs-Kloster in Sieglar geschah, das von Cellitinnen geführt wurde, ist unklar. Das Pflegeheim ist im dortigen St.-Josef-Krankenhaus untergebracht, das eine Abteilung für körperlich Kranke (35 Betten), eine Station für Invalide (30 Betten) und das Heim (19 Betten) umfasst.

Zum Haus gehört eine kleine Landwirtschaft: 5 Morgen Land, 9 Schweine, 25 Hühner. An gesunden Hilfskräften sind vorhanden: ein halbinvalider Knecht, zwei Mädchen auf der Krankenabteilung und ein Mädchen auf der Invalidenstation. Ein Teil der Pfleglinge ist zur Aufrechterhaltung des hauswirtschaftlichen Betriebes unentbehrlich.

Fest steht, dass Sieglar (wie das Heim des St.-Josefs-Klosters in Dattenfeld, das Heim des St.-Josef-Krankenhauses in Much und das Elisabethheim in Niederkassel) der HPA Bonn „angegliedert [ist] und von hier aus ärztlich betreut“ wird.

Fest steht, dass die HPA Bonn dem Regierungspräsidenten 1943 die Hälfte der 19 Sieglarer Heimpatienten „angeboten“ hat: „10 Heimpfleglinge könnten abgegeben werden.“ Wohin? Wozu? Die „überflüssigen“ Kranken, die zu gar nichts mehr taugen – nicht aber jene, die „zur Aufrechterhaltung des hauswirtschaftlichen Betriebes unentbehrlich“ sind –, sollen „abgegeben“ werden. Mit etwas Fantasie kann man sich vorstellen, dass „abgeben“ so viel wie „ermorden“ bedeutet.

Fest stehen auch mehrere Todesfälle – was in einem Zeitraum von drei bis vier Jahren allerdings nichts Ungewöhnliches ist:

VornameGeburtsdatumTodesdatumTodesursache
Ludmilla26.12.186915.03.1941Grippe und Lungenentzündung / Herzschwäche und Pneumonie
Anna185420.03.1942Herzschwäche
Margareteca. 188511.11.1943Herzschwäche
Alexander185607.02.1944?
Antonca. 188117.03.1944Herz- und Kreislaufschwäche
Josefca. 188730.04.1944?

Ludmilla ist 1933 – im Alter von 63 Jahren – in hilflosem Zustand in Oberkassel bei Bonn aufgefunden und in die HPA Bonn eingeliefert worden. Dort ist sie – gelinde gesagt – sehr verwirrt und desorientiert (laut Krankenakte):

„[…] Stimmung meist euphorisch, ideenflüchtig, stumpf. Der Affekt ist flach, zeitweise leichte Beschäftigungsunruhe: Macht sich dauernd am Bett zu schaffen. Diagnose: Presbyophrenie [= Altersverwirrtheit]“

In den folgenden Monaten notieren die Pfleger u. a.: „ruhig“, „kann sich leicht der Ordnung fügen“, „läuft planlos herum“, „still“, „fluchtverdächtig“, „oft schläfrig“, im Herbst 1936 „drängt fort“ und am 8. 12. 1936 „nach Sieglar überführt“. Dort fällt dem Personal auf, dass Ludmilla keinen Widerspruch verträgt und sehr gern mit Scheren alles Mögliche zerschneidet. Eine Behandlung – welcher Art auch immer – wird ihr nicht zuteil; jedenfalls findet sich keine Eintragung im Krankenblatt. Unter dem Datum „14.3.41“ – die „Euthanasie“ läuft auf Hochtouren – trägt jemand nach:

„Seit 14 Tagen an Lungenentzündung erkrankt, sehr hinfällig u[nd] pflegebedürftig.“

Und Dr. We., der Arzt der HPA Bonn, vermerkt unter dem 15. März 1941:

„Exitus Herzschwäche bei Pneumonie. Dr. We[…]“

Mit anderen Worten: Die Lungenentzündung hat zu einem Herzversagen geführt – bei einer 71-jährigen Frau sicher keine ungewöhnliche Todesursache. Verwunderlich ist aber, zumindest für den Laien, die drastische Gewichtszunahme: 1933, bei der Einlieferung in Bonn, wiegt Ludmilla bei 1,65 m Körpergröße 70 kg, im Januar 1937 (Sieglar) 82 kg, im Dezember 1939 91 kg – ein starkes und schädliches Übergewicht. War das gewollt oder einkalkuliert?

Herzschwäche und Pneumonie sind Allerweltsdiagnosen, ob nun tatsächlich eine Lungenentzündung vorlag oder nicht; und eine solche konnte z. B. mit dem Barbiturat Luminal bewusst herbeigeführt werden – ein Mord, wie er etwa in Meseritz-Obrawalde verübt wurde.

Vieles bleibt Spekulation, Verdacht, Möglichkeit. Vielleicht ist Ludmilla tatsächlich eines natürlichen Todes gestorben, ohne „Fremdeinwirkung“. Sie war immerhin schon 71 Jahre alt, und die Versorgung mit Lebensmitteln und Medikamenten war 1941 allgemein schlecht. Die Pfarrei St. Johannes in Sieglar, heute Trägerin des Krankenhauses, besitzt außer dem Aufnahmebuch keinerlei Unterlagen mehr.

Hadamar heute

In Hadamar wird seit 1964 – in der heutigen Form seit 1991 – der Opfer gedacht. In denselben Räumen der „Anstalt“, in denen seinerzeit die zur Tötung angelieferten Patienten erfasst und begutachtet wurden, ist eine Gedenkstätte eingerichtet; im Keller kann man die Gaskammer, den Sezierraum und den Raum des Krematoriums besichtigen. Oberhalb der Anstalt liegt der Friedhof, auf dem die Toten der Jahre 1941 bis 1945 in Massengräbern verscharrt worden waren.

Die „sterblichen Überreste“, also die Asche, die den Angehörigen angeboten wurde, waren nie die Asche ihres Toten, sondern bestenfalls die eines anderen Toten, schlimmstenfalls irgendeine Asche. Die „Trostbriefe“, die die Angehörigen über den Tod unterrichteten, wurden von der Zentrale in Berlin, Tiergartenstraße 4 („T4“), auf die Tötungsanstalten verteilt, um allzu auffällige Häufungen zu vermeiden. Die Sterbeurkunden wurden in den Tötungsanstalten in eigens erfundenen Standesämtern von Hilfskräften getippt und mit teils unleserlichem Gekritzel unterschrieben. So erfanden die Nazis das Standesamt „Hadamar-Mönchberg“, benannt nach dem Ortsteil, in dem die Klinik liegt; das tatsächliche Standesamt Hadamar wurde gezielt ausgeschlossen.

Die Todesursachen, die den Familien in den „Trostbriefen“ mitgeteilt wurden, waren samt und sonders frei erfunden. Dabei unterliefen auch peinliche Fehler, die bei Angehörigen schon damals einen bösen Verdacht weckten: So sollen Erwachsene, denen bereits als Kind der Blinddarm entfernt worden war, an Blinddarmentzündung gestorben sein.

Kein „Trostbrief“ kam für die Troisdorfer Familien aus Hadamar. Dass Marthas Ehemann Leo (Name geändert) sich nach Bernburg aufmachte, von wo der „Trostbrief“ gekommen war, war von der „T4“ nicht erwünscht, aber einkalkuliert; ganz sicher ist Leo mit leeren Händen und ohne Auskunft am Tor der Heil- und Pflegeanstalt wieder weggeschickt worden.

Nach Angaben des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen sind 360.000 Menschen von den Nazis zwangssterilisiert worden; von ihnen lebten 2003 noch etwa 20.000. Sie sind bis heute nicht offiziell als NS-Verfolgte anerkannt.

Fotos aus Hadamar (2003)

Bild 1: Blick in die Gaskammer. Noch in der NS-Zeit wurde die Gasleitung abmontiert und das Sichtfenster (links neben der Tür) zugemauert.

Bild 2: Der Sezierraum; hier wurde ausgewählten Toten das Gehirn entnommen.

Bild 3: Blick in den Raum des Krematoriums. Der Ofen ist noch 1941 oder 1942 abgebaut und „in den Osten“ gebracht worden, mit Sicherheit in eines der Vernichtungslager. An seiner Stelle steht ein Foto eines solchen Ofens. Im Vordergrund sind im Betonboden noch die Reste der beiden Winkeleisen zu sehen, die den Vorbau des Ofens stützten.

Bild 4: Blick in die Gedenkstätte.

Bild 5: Der Friedhof. Hier ist die Asche von ca. 10.000 Menschen bestattet.

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Folge 105. Dezember 1933 – Das SA-Heim

Als sich das Jahr 1933 dem Ende zuneigt, ist Deutschland verändert:

„Das laufende Jahr hat für unser Vaterland eine völlige Umgestaltung gebracht. Ich hatte Euch damals [= 1932] geschrieben, daß wir nahe am Bürgerkrieg standen. Nur durch die Machtübernahme unseres Führers Adolf Hitler sind wir von dem furchtbaren Chaos verschont geblieben. Die politischen Parteien sind aufgelöst. Alle Personen, die sich durch ihre Parteitätigkeit strafbar fühlten, sind – soweit sie noch konnten – ins Ausland geflüchtet. Bezeichnend ist, daß bei den staatsfeindlichen Parteien die Juden die Führung hatten und jetzt im Auslande noch weiter gegen Deutschland arbeiten.

Die Umgestaltung verlief gegenüber der Revolution von 1918 sehr ruhig. Die weitere Entwicklung brachte ein geeintes Volk im deutschen Vaterlande, eine straffe Führung, die bei der letzten Wahl [= 12. November 1933] das Vertrauen des Volkes fast einstimmig erhalten hat. Bis heute ist die Erwerbslosenzahl fast bis zur Hälfte gesunken. Neuer Lebensmut und Freude ist bei der Bevölkerung wieder eingekehrt. Den noch in Not stehenden Volksgenossen wird durch das Winterhilfswerk Nahrung und Kleidung gegeben. Jeder Deutsche hilft und spendet, soweit er in der Lage ist. Eine Besserung auf dem Arbeitsmarkt ist überall bemerkbar, diese bringt wieder Leben in den Geschäftsgang.“

Das schrieb ein Troisdorfer Geschäftsmann am 17. Dezember 1933 an seine amerikanische Verwandtschaft. In der Tat: Bei der „Reichstagswahl“ am 12. November hatte Hitlers NSDAP fast 93 % der Stimmen bekommen – sie war allerdings auch die einzige Partei, die noch zugelassen war.

Dafür hatten andere Troisdorfer „ihre“ Partei verloren, samt Mitgliederlisten und Parteikasse. Zwei Dutzend Männer waren wochenlang in „Schutzhaft“, denn den Rechtsstaat hatten die Nazis zerschlagen. Zwei Männer waren im Moorlager im Emsland eingesperrt, zwei weitere in die Sowjetunion geflohen. Die Gewerkschaften waren verboten, dafür war der 1. Mai jetzt Feiertag. Die beiden jüdischen Kleinkaufhäuser „Ehape“ und „Hollandia“ in Troisdorf waren zum ersten Mal von den Nazis drangsaliert worden. Auf der anderen Seite hatten die Firmen DAG und Mannstaedt wieder Leute eingestellt; die Zahl der Arbeitslosen begann zu sinken.

Ein junger Mann erlebt Weihnachten 1933 aber nicht mehr: Anton Hamacher.

Porträtfoto von Anton Hamacher, um 1932
Anton Hamacher (Foto um 1932)

Er ist 1908 geboren und Vater eines vierjährigen Jungen. Seine Frau Elisabeth steht am 5. Dezember vor dem Sieglarer Standesbeamten

„und zeigt an, dass der Arbeiter Anton Hamacher, 25 Jahre alt, wohnhaft in Sieglar, Hauptstraße 5, geboren zu Beuel, verheiratet mit der Anzeigenden, zu Sieglar, Rathausstraße 1, am fünften Dezember des Jahres tausend neunhundert dreiunddreißig, vormittags um viereinhalb Uhr, verstorben sei. Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.“

Hinter den dürren Worten der Sterbeurkunde verbirgt sich die Tatsache, dass Hamacher im SA-Heim am Stationsweg zu Tode geprügelt worden ist – nur dürftig verschleiert dadurch, dass er seinen Verletzungen erst im Sieglarer Krankenhaus erliegt. Über die tatsächliche oder angebliche Todesursache gibt wohl kein Dokument mehr Auskunft; die Aussagen Überlebender und Freunde weichen voneinander ab.

Ein Mithäftling, Peter K., meint, Anton habe bei einem Verhör einem SA-Mann unbeabsichtigt den Ellenbogen ins Gesicht gestoßen; der habe ihn daraufhin zu Boden geworfen und sei mit äußerster Kraft auf seinen Brustkorb gesprungen. Heinrich Z. weiß von einem geplatzten Blinddarm. Andere haben ihre Kenntnisse aus dritter oder vierter Hand. Das Ergebnis bleibt dasselbe: Mord – nur mühsam vertuscht durch die Einlieferung ins Sieglarer Krankenhaus.

Auch das Grab von Anton Hamacher ist heute nicht mehr auffindbar. Die Witwe hat 1938 nach Köln geheiratet. Der Sohn, der heute ebenfalls nicht mehr in Troisdorf wohnt, erinnert sich, dass das Grab – vermutlich ein Reihengrab – links neben dem Eingang des Sieglarer Friedhofs lag und dass er es nach 1945 noch gesehen hat. Der frühere Friedhofswärter Vo. berichtet, man habe nach 1945 begonnen, die Reihengräber in diesem Bereich einzuebnen.

Lageskizze: das SA-Heim am Stationsweg in Troisdorf, rot markiert
Lageskizze des SA-Heims am Stationsweg (rot markiert). Heute steht dort das Rathaus.

Das SA-Heim am Stationsweg

Das SA-Heim lag am Stationsweg 4. Grundstück und Gebäude (Wohnhaus und Schuppen) hatten bis 1932 der Witwe Homberg gehört, deren Mann die benachbarte Siedlung hatte bauen lassen. In den 1920er Jahren war in den Anbauten die Schreinerei von August Kader untergebracht. 1932 wird das Anwesen zwangsversteigert; neue Eigentümerin ist die „Gewerkschaft Hulda“ in Duisburg. Mindestens zwei Mitglieder des Grubenvorstandes von „Hulda“ sind Bankiers der Dresdner Bank Duisburg, die das Haus 1936 an den Troisdorfer Bauunternehmer Fritz Gr. verkauft. Auf welchem Weg die SA ab Juli 1933 die Erlaubnis erhielt, einen Teil der rückwärtigen Anbauten für ihre Zwecke zu nutzen, ist nicht bekannt.

Das SA-Heim war die private NS-Folterkammer Troisdorfs. Mehrere tatsächliche oder vermeintliche Kommunisten werden dort im Sommer und Herbst 1933 festgehalten und gefoltert. Zwei Opfer haben später über ihre Erlebnisse berichtet: Leonhard R. und Peter K.; beide sind inzwischen verstorben. Leonhard R., Jahrgang 1907, aus der Roonstraße 4, war am 28. Februar, dem Tag nach dem Reichstagsbrand, untergetaucht und hatte bis zum 5. September 1933 illegal in Troisdorf und Köln gelebt. Zwei Wochen nachdem er wieder in Troisdorf aufgetaucht ist, fassen ihn die Nazis und schleppen ihn ins SA-Heim.

Porträtfoto von Leonhard R., 1938
Leonhard R. (Foto von 1938)

Leonhard R. schrieb:

„Am 19. September 1933 kam ich in das SA-Heim in Troisdorf (Stationsweg). Hier gab es zur Einführung Schläge mit der Hundepeitsche; als Begleitung lief ein Motorrad, damit man das Geschrei nicht hören konnte. Die Schläger bei mir waren St., Karl, Sch., Karl und B.; der letztgenannte ist verstorben. Dieser Vorgang wurde bei jeder Vernehmung gemacht. Es ist auch in den 10 Tagen, die ich im SA-Heim war, dreimal vorgekommen, dass ich dies zweimal am Tage erlebte.

Als Vernehmungsbeamter war Kriminalkommissar Gi. da. Dieser Mann hatte eine besondere Methode: Er hatte nämlich einen Gummiknüppel und schlug mir auf den Hinterkopf, bis ich taumelig war. Dann sollte ich ein Phantasie-Protokoll unterschreiben, was ich verweigerte. An einem Tag war der Polizeiwachtmeister Walter M. der Mann, der seine Kraft zeigte; ich wurde von ihm so mit der Hundepeitsche geschlagen, bis er nicht mehr konnte. Da kam Kommissar Gi. dran und dann M., bis beide erschöpft waren. Am Schluss sagte dieser Mann, als ich auf der Erde lag und alle Viere von mir streckte: ‚Dir Kommunistenschwein soll man den Kopf zermalmen!‘ und setzte mir den Fuß auf den Kopf.

Den ganzen Tag musste ich mit Gesicht und Fußspitzen und erhobenen Händen an der Wand stehen. Hier hatte man einen Spruch an die Wand geschrieben: ‚Heil Hitler! Heil Moskau! Rot Front!‘ Sagte ich ‚Heil Hitler!‘, so war die Antwort: ‚Du Kommunistenschwein wagst es, Heil Hitler zu sagen?!‘ [Dann] wurde ich gezwungen, den anderen Spruch zu lesen; die Antwort lautete: ‚Du Kommunistenschwein wagst, dieses heute noch zu sagen?!‘ Dann gab es Prügel mit der Hundepeitsche.

Bei der Einlieferung ins Siegburger Gefängnis hatte ich blutunterlaufene Augen von den Schlägen, die ich von Kommissar Gi. auf den Kopf bekommen hatte. Protokollführerin war die frühere Angestellte Fräulein M. aus dem Bürgermeisteramt Troisdorf.“

Peter K. berichtet:

„Ich habe mich im Hof vor eine Hauswand stellen, die Arme heben und mit der Nase ein Stück Papier an die Wand drücken müssen. Wenn die Arme nach einiger Zeit erlahmten, stachen die Nazis mit Nadeln in den Oberarm. Weil ich bei der Vernehmung nicht ‚Heil Hitler!‘ sagte, wurde ich mit Stahlruten auf den Rücken geschlagen. Damit draußen keiner die Schreie hörte, ließ man ein Motorrad laufen oder drückte den Gefangenen ein Kissen auf den Kopf. Ein Mitgefangener, Jakob S., trank in seiner Not seinen eigenen Urin.

Anwohner des Stationsweges, die irgendwann neugierig wurden, scheuchte die SA mit Gewehren von der Straße oder von den Fenstern weg.

Als ich ins Siegburger Gefängnis eingeliefert wurde, hat dort niemand meinen zerschlagenen Rücken ärztlich behandelt.“

Ein anderer Gefangener soll – die Aussagen sind nicht ganz sicher – tagelang in einen „Eiskeller“ gesperrt worden sein, einen wandhoch gefliesten, feuchten Kellerraum; dadurch habe er sich ein Nieren- oder Blasenleiden zugezogen.

Mindestens zehn Männer und vielleicht eine Frau sind – zum Teil nur für Stunden – im SA-Heim gewesen; acht Männer und eine Frau wurden am 26. bzw. 28. September 1933 ins Siegburger Gefängnis gebracht.

Die Akten

Neben den Aufzeichnungen von Leonhard R. und den Aussagen von Peter K. sowie zahlreicher Angehöriger und Freunde gibt es zwei amtliche Schriftstücke, die die „Vernehmungen“ in diesem Privat-KZ belegen:

In seinem „Stimmungsbericht“ schreibt Steinmetz u. a.:

„Im SA-Heim befinden sich eine Anzahl ehemaliger Kommunisten aus Troisdorf und Sieglar in Haft zwecks Vernehmung durch Beamte des Staatspolizeiamtes Köln. Ein abschließendes Ergebnis liegt noch nicht vor.“

In seinem Erstattungsantrag führt Steinmetz für die Gemeinde selbst keine Kosten auf, setzt aber unter die Liste mit acht männlichen und einem weiblichen Schutzhäftling ohne genaueren Beleg:

„Die hier [im SA-Heim] und durch die Überführung der Schutzhäftlinge ins Gefängnis entstandenen Kosten belaufen sich auf 90,55 RM.“

Steinmetz nennt hier auch den Grund ihres Aufenthalts:

„Die Schutzhäftlinge sind vor ihrer Überführung ins Gefängnis einige Zeit im S.-A.-Heim untergebracht gewesen zwecks Vernehmung durch den Beamten der Staatspolizeistelle in Köln.“

In dieses SA-Heim gelangt im August 1933 auch das Radio des Kommunisten Christian R., das – so R. – wegen rückständiger Miete und Hundesteuer gepfändet worden sei. Es soll dort „Tag und Nacht“ gelaufen sein, um die Schreie der Gefolterten zu übertönen; zu demselben Zweck ließen die SA-Leute im Hof immer wieder ein Motorrad im Stand laufen.

Im SA-Heim scheint man auch lange und viel telefoniert zu haben – auf Kosten der Gemeinde. Denn der Haushaltsplan für 1934 erhöht den Ansatz für Fernsprechgebühren von 3.700 auf 4.200 RM, „überwiegend auf den Anschluss des SA-Heimes zurückzuführen“.

Nach 1945

Aus der Zeit nach 1945 sind nur zwei Dokumente bekannt. Im ersten bestätigt ein Peter Kn. am 16. Juli 1948:

„Als politischer Häftling war ich im Jahre 1933 im SA-Heim Troisdorf. Mir war der ehemalige Sturmführer der SA, Herr Heinrich Ke., bekannt. Ich erkläre, nie gesehen zu haben, dass derselbe jemanden geschlagen hat.“

Auch der Troisdorfer Entnazifizierungsausschuss kommt am 22. Juli 1948 zu dem Schluss, dass Ke. nie selbst geschlagen hat. Er hält aber fest, dass Ke. nach Aussagen von Betroffenen und Zeitzeugen

ENDE

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